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irem sundrigen gut lihent“: BUB. V, 13. 92. Vgl. Bücher Bevölkerung I, 544. Darleihen an die Bischöfe: Tr. IV, 764. 802; an St. Leonhard: Ginsburger 320. 321. 324; an Adlige: Ginsburger 341. 342. 360. 415. Thommen II, 158. S. 368. Josset und Gutleben. Die Annahme Ginsburgers 369, daß Gutleben der Sohn Jossets gewesen sei, erhält Bestätigung durch die Angabe des Rechnungsbuches Finanz E., 549. Jüdischer Dieb. BChr. V, 28. VI, 262. Colmarer Chronik 13. S. 369. Privileg Karls. BUB. IV, 258. Schutz des Rates in früherer Zeit. BUB. IV, 15316. Die von Fechter 117 erwähnte Urkunde Karls von 1349, mit der dem Rate die Besteuerung der Juden verboten wird, ist nicht nachzuweisen. Judeneinwanderung 1362 f. Leistungsb. I, 136v-139v. Privileg für Leopold. BUB. IV, 368. Vereinzelte Aufnahmen. BUB. V, 13. 92. Leistungsb. I, 132. Gedinggeld. BUB. V, 13. 92. Jahrrechnungen. Die Angabe bei Geering 215 ist hienach zu berichtigen. Bestattungsgebühren. BUB. V, 214. Judenreichssteuer. In der Dreierrechnung Finanz E, 498 f. stehen Zahlungen von rückständigen Beträgen dieser Steuer. S. 370. Versprechen 1386. BUB. V, 942. Judenschulden. Jahrrechnungen. In früherer Zeit möchte schon die Forderung Abergolts an Basel, von der die Urkunde von 1335 (BUB. IV, 120) redet, auf ein solches Judendarleihen sich gründen. Später war, wie Großbasel, so auch Kleinbasel Debitorin von Juden; vgl. die Ansprache Fivelmans: BUB. V, 84. Bischof Imer. Tr. IV, 802. Ginsburger 364. Moses. Leistungsb. I, 136v. Jahrrechnungen. Finanz E, 494. BUB. IV, 354. Judenschuldentilgung. Süßmann 34 f. 50 f. RTA. I, 468. S. 371. Basels Fernbleiben von der Judenschuldentilgung wird z. B. von Süßmann 73 und Ginsburger 387 behauptet. Basels Name steht in allen betreffenden Urkunden Wenzels, mit Ausnahme der Urkunde vom 2. Juli 1385 (RTA. I, 457) und seiner Zahlungsbefehle ebd. I, 503. Vielleicht hat eine Spezialabrede Basels mit ihm stattgefunden, ähnlich derjenigen Regensburgs, ebd. I, 507. Jedenfalls fand Wenzel einen Grund, mit der Leistung Basels an ihn nicht zufrieden zu sein, und erst das Abkommen von 1390 brachte die Sache zum Schluß. Rechnungsangaben. Finanz E, 364-369. So auch Jahrrechnung 1385/86. Eine Rückzahlung von 25 Gulden aus der für Wenzel gemachten Sendung in der Jahrrechnung 1386/87. BUB. V, 56. 57. 15411. Hochberg. BUB. V, 63. Vgl. Süßmann 73. Kassierung der Schuldbriefe. Von 1385 an zeigen die Jahrrechnungen keine Rückzahlung an Juden mehr. Teilung in Forderungen. Beispiele hievon Finanz N. 1, fol. 3v: 1391/92. Hug zer Sunnen gen. Fürnow sol unseren herren den zweiteil an den 70 guldin so er David dem juden schuldig ist. Hertrich und Burkart ze Rin söllent unseren herren den zweitel von 24 gulden so si David dem juden schuldig sint. Her Hug ze Rine von Mülnhusen und her Rudolf Hürus von Schönow und Burghart ze Rine sollent unsern herren an 10 gulden den zweitel von des vorgenannten juden wegen. Moses. Leistungsb. I, 111. Am 16. Dezember 1385 ist er tot: Süßmann 74. S. 372. Nachlaß des Moses. Ginsburger 388. 419. Heusler 261. Abkommen mit Wenzel. BUB. V, 154. 155. 157. 158. Süßmann 108. Ueber die Weiterverleihung des dem König vorbehaltenen Halbteils s. BUB. V, 223. 235. 238. S. 373. Freveltaten. BUB. V, 226. Leistungsb. II, 13v. Steinberg 34. Rappoltsweiler. Ginsburger 396. Entweichen der Juden. BUB. V, 33533. VII, 1404. Liquidation des Nachlasses. BUB. V, 273. 309. 335.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 589. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/610&oldid=- (Version vom 1.10.2017)