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1, fol. 2. Kübler: Spinnwettern Buch 5, fol. 19v; Buch 49b, fol. 1. 2. Basler Gewicht und Maß. Safran Buch 3, fol. 31. Mulsow 52. 54. 55. Handel von Gast zu Gast. Kaufhausordnung 1449: was koufe und verkoufe geschehen durch die unsern mit den fremden oder durch die fremden mit einander. Vgl. das oben beim Salzhandel Bemerkte. S. 477. Produktion auf Vorrat. Beispiele aus den Beschreibbüchlein des Gerichtsarchivs: 1411 im Nachlaß des Rudi Schwertfeger: 40 swertspene, 153 swertknopfe klein und groß, 18 swertgefäße, 64 geheltsen, aber 83 swertspene, 30 kepplin, 41 Passower bereiter swert, 20 Smalkalder brende, 17 Passower brende (die letztern Artikel Importware oder eigenes Produkt nach fremdem Muster?); 1463 im Nachlaß des Sattlers Hans Ritter: 29 kocher, sind noch nit usbereit; 1465 in der Masse des flüchtigen Küblers Claus Söng: 25 zuberlin und kubel nuw; 1476 in des hinkenden schniders gut: 35 wammas; 1479 im Nachlaß des Hutmachers Claus Suter: eilf ungefiltzt hut, 32 hut. Die drütusend paternoster beinwerg im nachlaß des Conradus paternosterer 1411 könnten auch fremde Handelsware sein. Fronfastenmärkte. Ihre erste Spur zeigt sich in einer Verordnung von 1412, die den fremden Glasern das Feilhaben ihrer Ware in Basel nur „alle fritag zu den vier fronfasten“ gestattete: Gartner Buch 1, fol. 2. Gleiches wurde 1534 hinsichtlich der fremden Kübler verfügt: Spinnwettern Buch 5, fol. 19v. Handel und Gewerbe BBB. 2; es war dies eine Beschränkung gegenüber früher; vgl. die Reformation von 1526: Spinnwettern Buch 49b, fol. 1. 2. Jahrmärkte waren die Märkte, die an den Marienfesttagen und am Münsterkirchweihtag auf dem Münsterplatze stattfanden: KlwB. 91. Handel und Gewerbe L. 3 (1456) und durch Bischof Arnold aufgehoben wurden: scr. min. 347; der Rat nannte sie „rechte jarmergt“; es wird sich dabei um alte kirchliche Jahrmärkte gehandelt haben, auf denen zugleich dem Markt und dem Heiligen oder der Kirche zu Liebe Alles zusammenströmte. Aehnlicher Art wohl die am Johannistag in der St. Johannsvorstadt stattfindenden Märkte für Hafner Drechsler und Krämer, die in den 1490er Jahren auf die beiden Tage vor und nach Johannis verlegt wurden (gedrucktes Sittenmandat der 1490er Jahre). Kaufhaus. Fechter 59 Anm. 88 Anm. Geering 159. S. 478. Städtische Niederlagshäuser. Straßb. UB. V, 402. Ballhof. BUB. IV, 332. Ueber Kaufhäuser mit Herbergscharakter, fondachi, s. Gengler Stadtrechtsaltertümer 330. Below Städtewesen 38. Judenschule. BUB. IV, 230. Kaufhausbau. Jahrrechnungen. Ballhof. Die Jahrrechnungen unterscheiden die Einnahmen vom legerlon im balhof und vom Ballhof selbst; die letztern sind der Pachtzins für die Herberge. 1413 wird das Gut eines hier auf der Durchreise gestorbenen Passauer Kaufmanns inventiert, in den Ballhof gebracht und da von Gerichtswegen verkauft. Wirte im Ballhof: Harms I und II, passim. Schönberg 554. Rückgang des Handels: Geering 220. 226. Verkauf: BUB. VI, 152. Ist der Schreiber im Ballhofe 1429 bei Schönberg 541 der Kaufhausschreiber? Aussehen des Ballhofs: Wackernagel Safranzunft 28. Das Rathaus zu Mülhausen soll 1431 nach dem Muster des Basler Safranzunfthauses gebaut worden sein: Petri Gesch. v. Mülhausen 107. Le vieux Mulhouse II, 57. Kaufhaus. Ordnungen: KlwB. 47. 102. Ratsbuch C. 4, fol. 33. Rebleute Buch 2, No. 2 (und gleichlautend in andern Zunftarchiven). Geering 149 f. 157 f. Kein Stapelrecht. Dies deutlich erkennbar aus dem Eingang der Ordnung von 1449. Daher auch von Waren, die

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 614. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/635&oldid=- (Version vom 1.10.2017)