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um Änderung der alten, hinter der Gewalt des Lebens weit zurückgebliebenen Statuten.

Solange die letzten Ritter ächter Art, Hartung von Andlau und Hans Imer von Gilgenberg, dem Rat angehörten, war eine der Handfeste gemäße Besetzung der Bürgermeisterstelle zur Not noch möglich. Aber nach dem Weggange der Beiden im Herbste 1499 entstanden Schwierigkeiten. Bischof und Rat halfen sich in den Jahren 1500 und 1501 durch Wahl der Achtburger Ludwig Kilchman und Peter Offenburg zu Statthaltern des Bürgermeistertums. Aber als 1502 Peter Offenburg, der inzwischen Ritter geworden war, vom Rat als wirklicher Bürgermeister „dargetan“ wurde, erhob Bischof Caspar Einsprache. Er versagte der Ritterschaft Offenburgs seine Anerkennung und verlangte, daß der Rat „seinen vermeinten burgermeister“ ruhen lasse.

Wenige Monate nach diesem letzten Proteste, am 8. November 1502, starb Caspar, und sofort ergriff der Rat die Gelegenheit, um dem bisherigen Verfahren Halt zu gebieten. Noch ehe der neue Bischof gewählt war, beschloß er, die jetzt übliche Handfeste nicht mehr zu beschwören, da ihre Worte und deren Anwendung einander nicht entsprächen und auch sonst allerlei Mängel bestünden. Die Meinung dabei war, es seien in einer revidierten Handfeste die Namen der alten Bischöfe wegzulassen; statt der Kieser der Rat selbst als Wähler des Bürgermeisters zu nennen und dem Rate das Recht zu geben, daß er bei Mangel an Rittern und Achtburgern auch Zünftige zu Kiesern machen könne; die Steuern und das Gewerfe an den Bischof nicht mehr zu erwähnen; von Seite der Stadt die Eidgenossen vorzubehalten. Mit diesen Forderungen traf der Rat nicht nur den Bischof sondern noch mehr die Hohe Stube. Die Verhandlungen, die sogleich nach der Wahl Christophs begannen, waren daher nach diesen beiden Seiten hin zu führen. In zahllosen Konferenzen Mitteilungen Erklärungen zogen sie sich über Jahre hin, und dreimal — 1503 1504 1505 — mußte jeweilen bei der Ratserneuerung der Verlauf dieses Aktes, ja der öffentliche Rechtszustand überhaupt, durch notarialische Protestationen mit Vorbehalten gesichert werden. Zuletzt einigten sich die Parteien auf das Gutfinden des Großen Rates, und vor diesem kam die Sache am 26. Mai 1505 zur Behandlung. Auch der Bischof erschien mit allen seinen Räten im Sale und ließ durch den Dompropst eine lange Rede halten. Die Sechser entschieden natürlich im Sinne des Rates; das Einzige, was der Bischof erlangte, war ein Aufschub. Den Herbst und Winter hindurch wurde noch über Einzelnes verhandelt; endlich am 8. Mai 1506 gab Bischof Christoph die Handfeste.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 91. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/112&oldid=- (Version vom 1.8.2018)