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Seit dem Abschlusse des Bundes war die Haltung, die Basel offiziell einnahm, fertig und keiner Mißdeutung unterworfen. Hinter Basel stand die ihm verbündete Macht der Eidgenossenschaft. Angesichts ihrer hatte sich auch die Regierung der Vorlande in die neue Situation zu finden.

Wir hören dieses Ensisheimer Regiment wiederholt seinen Willen betonen, gut und nachbarlich mit Basel zu leben. Solchen Erklärungen entspricht auch meist das tatsächliche Verhalten. In den amtlichen Beziehungen waltet Friede. Da die Mißernte des Jahres 1502 zu einem Verbote der Kornausfuhr aus dem Elsaß zwingt, entsteht hieraus kein Streit; die Vorstellungen des Basler Rates, das Zureden des Bischofs von Straßburg und der Eidgenossen führen zur Wiederaufhebung des Verbotes. So wird auch aus andern Vorfällen, z. B. der Heranziehung der Baselleute in Hüningen zur österreichischen Steuer, kein ernstlicher Zwist. 1507 verständigt sich Basel mit den Herren im Sundgau wegen des Rechts der „Besetzung“ ihrer in Basel ansässigen Eigenleute; 1508 stellt es mit großen Kosten den Neuen Weg wieder her. Beiderseits ist das Bedürfnis, sich in Ruhe zu lassen und die Kräfte für andere Aufgaben zu sparen; beiderseits der Wille, sich an die vor einem halben Jahrhundert gefundene Einigung zu halten. Das ist die Richtung von 1449; das sind „die hochversprochenen Briefe und Siegel, die zu Fried und Begangenschaft des Landes und der Stadt, auch aus Art und Eigenschaft der Natur und Rechte geflossen vor Augen sind. Wie großen Wert Basel auf diese „mit Blutvergießen Mühe und Arbeit“ errungene Richtung legt, zeigt es im Jahre 1511, da es beim Abschluß der eidgenössischen Erbeinigung mit Kaiser Maximilian jenen alten Separatvertrag mit Österreich aufs bestimmteste vorbehält.

Aber von dieser Politik der Regierung ist verschieden die Haltung der Untertanen und des oberrheinischen Volkes überhaupt. Hier beim gemeinen Manne wie beim subalternen Beamten hemmt keine politische Vernunft und auch kein Gefühl der Verantwortlichkeit das Ausbrechen von Empfindung. Hier haben und üben ihr Recht der tägliche Verkehr, die persönliche Berührung, die seit Jahrhunderten herrschende Gewohnheit und Anschauung. Wiederum tritt uns mit aller Gewalt entgegen, welch unvergleichliche Stellung Basel in diesem Gebiete hat. Was als bestimmte oberrheinische Qualität Basels den Erwerb dieser Stadt für die Eidgenossen wertvoll macht, gilt nicht minder im Lande selbst, und sein Eidgenössischwerden wird hier empfunden als Schmerz und Schmach.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/31&oldid=- (Version vom 1.8.2018)