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den Wühlereien von 1516 wachsend die Mehrheit des Basler Rates schließlich der Allianz geneigt gemacht haben, lassen diese Mehrheit auch an das Glück eines französischen Pensionärs glauben. Daß die Enthaltung nicht nur Eigenheit, sondern Auszeichnung Basels gewesen ist, wird nicht anerkannt; überzeugend aber sind die Argumentationen der Zuredenden und der Glanz des Goldes. Basel hat bisher, in Unklarheit des Handelns allerdings, die Privatpensionen zwar für das gemeine Gut, aber eben doch angenommen. Jetzt ist man so weit, die Sache bei ihrem Namen zu nennen und dasjenige wirklich zu tun, was den Intentionen der Zahlenden entspricht. Ende Augusts 1521 entschließt sich der Rat. „Da wir uns während langer Jahre geweigert haben, Pensionen anzunehmen, sind wir deswegen wiederholt von Eidgenossen verspottet und als Eigensinnige verachtet worden; um daher den Eidgenossen gleich zu werden, haben wir zuletzt in diesem Jahre Pensionen angenommen“; mit diesen Worten verkündet der Rat den Tagherren in Luzern seine Bekehrung. Die französischen Kronen werden nun auch in Basel an einzelne Empfänger gezahlt, an die Ratsmitglieder Sechser Schultheißen Schreiber Stadtknechte Läufer. Es ist eine Jahrgeldspende von gewaltiger Ausdehnung; bis in die hintersten Winkel der offiziellen Welt Basels rollt das wälsche Geld.

Unter welchen Debatten und Auftritten, durch Ulrich Falkner terrorisiert, der Rat zu seiner Entschließung kommt, wissen wir nicht. Eine einzige Aufzeichnung läßt Licht hineinfallen: der Ratsbeschluß vom 29. August 1521. Er zeigt uns eine Gruppe von Ratsmitgliedern, die sich weigern, das französische Geld anzunehmen: den Altbürgermeister Wilhelm Zeigler, die Ratsherren Hans Bernhard Meyer und Jacob Meyer zum Hirzen, den Meister Franz Bär, die Sechser Hans Irmi, Rudolf Frey, Lux Iselin, Bernhard Meyer, Heinrich David, Hans Wiler, Hans Oegli. Im ganzen elf Personen; sie werden um ihres „bedauerlichen“ Eigensinnes willen — einer Majorität von Zweihundertunddreißigen gegenüber! — durch Eintragung ihrer Namen ins Ratsbuch übermütig gebrandmarkt.

Bemerkenswert ist auch die am gleichen Tag erlassene, ebenfalls durch Falkner und seinen Anhang durchgesetzte Bestimmung, daß nur Baselkinder d. H. in Basel selbst geborene Bürger zu Ratsherren Meistern und Sechsern gewählt werden dürfen. Nicht an eine gewöhnliche reaktionäre Novelle zu der erst im März geschaffenen Verfassung ist dabei zu denken; eher daran, daß die „ausländischen Burger“ fast durchweg aus dem Reiche stammen und daher ihr Eintritt in Zunftvorstände und Rat durch die zur Zeit mächtige Franzosenpartei gehindert wird.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 310. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/331&oldid=- (Version vom 1.8.2018)