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leisten sollen, Mülhausen aber ohne den Willen Basels weder einen Krieg anfangen noch ein Bündnis schließen könne.

Von da an sehen wir die beiden Städte als engverbundene Gruppe. Sie stehen in beständigem Verkehre; Mülhausen ist die Tochterstadt, Basel die starke Beschirmerin und Beraterin. Nicht nur bei den großen Fragen des Verhältnisses zum Reich usw., sondern auch bei zahlreichen kleinen Einzelheiten der Verwaltung.

Namentlich ist Basel die Mittlerin zwischen Mülhausen und den Eidgenossen, deren „Sitten und Gewohnheiten“ den Sundgauern fremdartig vorkommen. Aber die Eidgenossenschaft begreift den besondern Wert dieser Verbindung Basels mit Mülhausen. Es ist wie eine Erweiterung schweizerischen Wesens rheinabwärts; zum „Bollwerke der Eidgenossenschaft“ Basel ist in Mülhausen ein vorgelegter Posten, „ein Ortschloß und Vormauer“ gewonnen.

Schon beim Bunde von 1506 haben die Eidgenossen mitgewirkt, der im Basler Briefe dieser Stadt auferlegten Beschränkung ihrer Bündnisfreiheit gemäß. Von nun an kommen, ohne daß Mülhausen zur Eidgenossenschaft gehört, auch manche seiner Geschäfte vor die Tagsatzung, namentlich die Zwistigkeiten mit Österreich; in Steuersachen u. dgl. verwenden sich die Eidgenossen beim König für Mülhausen; unaufhörlich teilt Basel Beschlüsse der Tagsatzung auch den Mülhausern mit. Das Ganze ist ein freier, formell ungeordneter und unverbindlicher Zustand, der aber zu engerem Anschlüsse drängt.

Seit 1508 wird bestimmter von einem Bunde der Eidgenossen mit Mülhausen gesprochen, stets auf Mahnen Basels, das die Wichtigkeit der Stadt betont. Mülhauser Kriegsvolk macht im Anschluß an das Kontingent Basels die großen Kriegszüge dieser Jahre mit, und im Juni 1514 assistieren Gesandte Mülhausens der Beschwörung der eidgenössischen Bünde zu Basel.

Bei diesem Anlasse scheinen die Verhandlungen über den Beitritt der Stadt aufgenommen worden zu sein; am 19. Januar 1515 wurde der Bund geschlossen. Mülhausen erhielt Rechte und Pflichten eines zugewandten Ortes der Eidgenossenschaft und schied damit aus dem elsässischen Zehnstädtebunde.


An das Oberrheingebiet schloß sich der allumfassende Bezirk des Reiches.

So gut die eidgenössischen Orte selbst noch immer staatsrechtlich zum deutschen Reiche gehörten, hatte auch der Beitritt Basels zum Schweizerbunde dieser Stadt keine förmliche Trennung vom Reiche gebracht.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/34&oldid=- (Version vom 1.8.2018)