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sich der Coadjutor, mit der Begründung, daß Meltinger, der als Träger der Stadt das Lehen empfangen wollte, kein Bürgermeister nach altem Brauche d. h. nicht ein Bürgermeister des Bischofs sondern der Stadt sei. Es kam somit nicht zur Leihung, und dies konnte auch dem Rate passen. Er gab jetzt die förmliche Erklärung ab, daß er künftig das Sisgauer Lehen nicht mehr fordern werde. Womit wieder ein Band zwischen ihm und dem Bischof gelöst war.

Wir kennen diese Jahre als die Zeit wachsender Eingriffe der weltlichen Obrigkeit in kirchliches Leben, und im Ganzen dieser Erregungen bildete sich nun auch der Entschluß des Rates, nicht mehr Hand bieten zu wollen zur Ausübung des letzten in der Stadt noch bestehenden bischöflichen Herrschaftsrechtes.

Dieses Recht war der Martinszins, der jährlich auf Martini von den Hofstätten eines Teiles der Altstadt dem Bischof entrichtet und durch die Stadtknechte unter Aufsicht städtischer und bischöflicher Beamter eingesammelt wurde. Noch einmal, am 12. November 1523, waren diese Beamten vor dem Bischofshofe gesessen, um gegen die Tags zuvor in der Zinsentrichtung säumig Gewesenen zu erkennen; es war das letzte Mal gewesen, daß sich die Organe der alten, einst einheitlich gewesenen Herrschaft zu dieser Funktion verbanden. Als im Jahre darauf am Martinstage die Hofgerichtsleute sich im Bischofshof einfanden, auch die von den edeln Inhäbern der Erbämter gestellten Pferde für den Umritt sowie der Imbiß bereit standen, wurde vergeblich auf die städtischen Beamten gewartet. Sie kamen nicht. Der Rat hatte sie zurückgehalten und ließ den Bischof wissen, daß, wenn er den Zins weiter zu erheben wünsche, er dies selber durch seine Schreiber besorgen lassen solle, da die Stadt nicht mehr dazu Hand bieten werde. Der Bischof protestierte gegen diese Neuerung. Aber tatsächlich war es damit um den Martinszins geschehen; er wurde nie mehr erhoben.


Der Rat hätte jetzt seine Akten „Bischof von Basel" schließen können; mit dem Begriffe des ehemaligen Stadtherrn war man im Rathause fertig.

Da aber brachten die Erschütterungen des Jahres 1525 ein Thema hervor, das man begraben glaubte: die Erwerbung bischöflicher Lande.

Der Aufruhr in diesen Gebieten und die Mediation Basels, das hier eingriff wie in den andern Nachbarländern, gaben den Anlaß, daß alte territorialpolitische Träume des Rates wieder aufstiegen. Er griff gerne

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 397. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/418&oldid=- (Version vom 1.8.2018)