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Falkners, nahm Geld vom französischen Gesandten. In Basel war ihm sein Haus samt Ladengewölbe geschlossen, alles Gut gerichtlich vergantet, der Erlös seinen Kreditoren zugewiesen worden. Zu Ende des Jahres 1524 starb er, und nun zeigte seine Witwe Marie Jungerman, was sie vermochte.

Resolut und bösartig trat sie das Erbe ihres Mannes, den Haß auf das neue Basel, an. Das Ihre sei ihr wider Gott und Recht genommen worden, klagte sie; sie wolle sich rächen und auch ihre sieben Kinder zur Rache an Basel großziehen.

Dabei hielt sie sich zunächst in Basel selbst auf. Sie wohnte beim alten Hausfreunde Ulrich Falkner und lernte da den pfälzischen Junker Hans von Erligheim kennen. Als sie endlich ihres Drohens wegen vom Rate zur Verantwortung gefordert wurde, verließ sie Basel, mit ihr der Erligheimer.

Was nun folgt, ist widerlich. Die Gallizianin setzt sich in Hagenau fest und sucht beim umwohnenden Adel einen Anhang zu gewinnen, damit sie die zur Frankfurter Messe reisenden Basler schädigen kann. Der Rat von Basel muß an Fürsten und Städte schreiben, Gesandte schicken, Geld ausgeben usw. Bis im März 1526 ein Vergleich zu Stande kommt, wonach Straßburg den Streit entscheiden soll. Aber aus diesen Verhandlungen in Straßburg heraus wendet sich die Gallizianin an die Tagsatzung und hat hier den Solothurner Vogt Hugi zum Anwalt. Entrüstet verwahrt sich Basel dagegen, daß die Eidgenossen sich der Sache annehmen und „um so einer kleinfügigen wibsperson willen“ alle Treue Basels und dessen gute Dienste vergessen. Aber die Gallizianin — eine „scharpfe frow“ nannte sie Falkner — handelt auf ihre Weise weiter, um zu dem ihr angeblicherweise wider Recht genommenen Gute zu kommen und überhaupt um Basel wehe zu tun. Sie sucht und findet wiederum Genossen zur Selbsthilfe: eine Schar obskurer Freibeuter aus dem „Wasgau und Westerich“, an deren Spitze Philipp Wullschleger genannt von Altdorf. Diese richten trotzige Schreiben an Basel und die Tagsatzung und lassen es nicht bei solchen Briefen bewenden; ein reisender Basler wird von Reitern angefallen und in Eid genommen, daheim zu sagen, daß sie jedem Basler, „er sei Großhans oder Kleinhans“, den sie betreten, die rechte Hand abhauen, ihm die in den Busen stecken und ihn so wieder heimschicken werden.

Es ist wieder wie hundert Jahre früher: ein Verachten aller Rechtsordnung und, weil die Kräfte nicht reichen zum Kampfe mit der Stadt selbst, ein Drangsalieren der einzelnen Bürger. Auch die Gegenwehr Basels,

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 417. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/438&oldid=- (Version vom 1.8.2018)