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Sache selbst aber war seine Meinung, Jedem sei zu schwören, dem man nach Inhalt der Bünde den Eid schulde; unsre Bünde erstrecken sich nicht auf den Glauben, „den wir doch, so Gott will, Alle christlich haben“. Aber der Gedanke, daß ein politisches Vereintsein auch religiös Getrennter möglich sei, war den Gegnern fremd; mit Entschiedenheit brachten sie ihre Anschauung gegenüber Basel zur Geltung, das ihnen als lutherische Stadt galt.

Der Rat mochte noch so energisch erklären, weder lutherisch noch zwinglisch zu sein, und darauf Hinweisen, daß Basel in Messe Singen Kirchenzierden Bildern wie von Alters her noch immer bestellt sei und nichts geändert habe. Die Eidgenossen machten geltend, daß in Basel zu verbotenen Zeiten Fleisch gegessen werde und noch andre Mißbräuche möglich seien; auch habe die Stadt zum Religionsgespräche neugläubige Predikanten geschickt. Sie lehnten ab, einem solchen Orte zu schwören.

Hiebei blieb es, und Basel erhielt und gab demgemäß nur eine sehr beschränkte Beschwörung der Bünde. Am 29. Juli 1526 schworen Zürich Bern Basel einander hier auf dem Petersplatz und gleichen Tags in den beiden andern Städten; am 30. September folgte ergänzend die Beschwörung durch Glarus und Schaffhausen.

Nach Schluß der Badener Disputation hatte die Tagsatzung bestimmt, daß die in eidgenössischen Orten tätigen lutherischen Prediger entweder weggewiesen oder im Amte suspendiert werden sollten. Demnach war Ökolampad darauf gefaßt, seine Predigten einstellen zu müssen. Aber es kam nicht dazu. Der Rat ließ ihn und die andern neugläubigen Predikanten ruhig auf ihren Kanzeln und nannte den Eidgenossen als Grund, daß die Beseitigung dieser beliebten Männer einem Aufruhre rufen würde. Er begnügte sich damit, sämtliche Prediger der Stadt, auch die altgläubigen, vorzuladen und neuerdings auf das Predigtmandat von 1523 zu verpflichten. „Solange sie, wie dieses Mandat verlangt, nur das Wort Gottes predigen, haben wir keinen Anlaß, sie abzusetzen.“ Auch den Druck ökolampadischer Schriften gab der Rat jetzt wieder frei.

Die eidgenössischen Begebenheiten konnten den Rat allerdings dazu führen, keine besondern Rücksichten mehr zu nehmen und nur an sein Basel allein zu denken. Auch dazu, sich jederlei Einmischung von jener Seite zu verbitten. Vor Allem die Verweigerung des Bundesschwurs nötigte zu einer solchen Haltung. Wenn auch gelegentlich der Rat erklären mochte, daß er die Bundespflicht auch denjenigen Orten gegenüber üben werde, die ihm

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 485. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/506&oldid=- (Version vom 1.8.2018)