Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 3.pdf/528

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tönte es dem Verkündiger des Ratsvorschlages aus der zu Barfüßern versammelten Menge entgegen; „wir wend unser supplication geloben“ u. dgl. m. Da ergriff Ökolampad das Wort und beschwichtigte; es redeten auch die Gesandten von Zürich und Bern und mit eindringlicher Kraft der Gesandte Straßburgs. Sodaß zuletzt das Volk sich fügte. Vom 5. Januar ist die endgiltig formulierte Abrede datiert, vom 6. Januar ihre Annahme durch die Parteien, durch die Altkirchlichen „mit großem Unwillen“.

Diese Ordnung, von der jede Zunft eine Ausfertigung erhielt, bestimmte:

1. Damit das zwiespältige Predigen, diese Ursach aller Entzweiung, aufhöre, soll jeder Prediger in Basel, er sei Pfarrer Seelsorger Leutpriester oder Mönch, nichts Andres verkünden als das pure klare Evangelium, ohne Beifügung andrer Lehre und Menschensatzung, gemäß dem Mandate von 1523. Um diese Einheitlichkeit des Predigens zu schaffen, sollen die Prediger in allwöchentlichen Zusammenkünften sich hierüber vereinbaren. Wer nicht den Andern gleichförmig predigt, soll sein Amt verlieren.

2. Damit die Wahrheit über die von den Einen als Lästerung und Greuel verschrieene, von den andern für gut und recht gehaltene Messe ans Licht komme, sollen die Predikanten und die Meßpriester am 30. Mai (zweiten Sonntag nach Pfingsten) hierüber auf Grund der heiligen Schrift disputieren und sodann nach Anhörung dieses Gesprächs die zünftigen Einwohner über Beibehaltung oder Beseitigung der Messe abstimmen; das hiebei durch die Mehrheit Angenommene soll künftig gelten.

3. Bis zu dieser Disputation sollen täglich nicht mehr als drei Messen in Basel gefeiert werden, je eine im Münster, zu St. Peter und zu St. Theodor.

Während diese Abrede in Sachen der Predigt über die seit dem Mandat von 1523 geltende Ordnung nicht wesentlich hinausging, war die Regelung des Streites über die Messe um so neuer und einschneidender. Die Einschränkung der Messefeiern auf drei im Tage durch ganz Basel erschien als eine der Stärke der beiden Parteien gemäße Umwendung des Mandates von 1527, das die Messebegehung als das normale behandelt und nur die paar Kirchen der Evangelischen davon eximiert hatte. Daß der — wie es hieß, auf Anregung des Bischofs, der vom Speyrer Reichstag eine Änderung der allgemeinen Lage erhoffte, bis nach Pfingsten hinausgeschobene — Schlußentscheid über Sein oder Nichtsein der Messe der Mehrheit der Einwohnerschaft überlassen wurde, erschien Vielen als etwas Unerhörtes, schon im Hinblick auf die Qualität vieler an einer solchen Abstimmung Teilnehmenden; aber es lag in der Linie der bisherigen Ratspolitik.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 507. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/528&oldid=- (Version vom 1.8.2018)