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aus dieser Niederlage heraus finden; er dachte auch an die Macht der entwichenen und der ausgestoßenen Ratsgewaltigen; er bedurfte der Hilfe.

Als im Laufe des 11. Februar die ersten der erbetenen Gesandtschaften — von Zürich Bern Solothurn Mülhausen — hier eintrafen, hatte der Rat seine Ruhe wieder gefunden; auch der Plan für die neue Befestigung der Regierungsgewalt war wohl schon entworfen und konnte mit guten Freunden unter den Botschaftern besprochen werden.

Demnach wurden an eben diesem 11. Februar die Zünfte versammelt zur Wahl außerordentlicher Gemeindevertreter; es waren dies sogenannte Zuboten, deren jede Zunft vier zu wählen hatte.

Tags darauf, am 12. Februar, trat ein mächtiges Parlament zusammen, gebildet aus Kleinem Rat, Großem Rat und Zuboten. Auf Vorschlag des Rates vereinigte sich, zu Verhütung möglichen Argwohns in gemeiner Bürgerschaft, diese Versammlung in einem feierlichen Eide, mit dem sie sich verpflichtete, den Bürgern insgemein in Allem beraten und beholfen zu sein, den gemeinen Nutz treulich zu handhaben und alles zu Erhaltung bürgerlichen Friedens Dienliche zu tun. Auch verkündete sie Amnestie für das bei Aufruhr und Bildersturm Verübte und gewährte Verzeihung auch den aus der Stadt Gewichenen, sofern sie heimkehrten und den Eid leisteten. Außerdem schlug der Rat der Versammlung vor, die künftige Wahlart für Häupter Rat und Zunftvorstände festzusetzen, nachdem die Bürgerschaft sich zur Gutheißung aller Beschlüsse der Versammlung eidlich verpflichtet haben werde. Es war dies der erste Schritt zu einer Ordnung der Dinge, die an Stelle der im Aufruhr erzwungenen treten sollte.

Sofort am 13. Februar folgte der zweite, entscheidende Schritt. Vertreter des Rates, von den Gesandten der befreundeten Städte begleitet, machten den Umgang durch alle Zunfthäuser. Den hier versammelten Gemeinden legten sie die Beschlüsse vom 12. Februar vor mit der Aufforderung, daß nun auch die Bürgerschaft sich durch Eidesleistung dazu verpflichte, dem Rate gehorsam zu sein und Alles, was der Rat zu Pflanzung christlichen Wesens sowie bürgerlichen Friedens und Einigkeit beschließen werde, anzuerkennen und zu handhaben.

Sämtliche Zunftgemeinden waren willig zum Versprechen des Gehorsams und zur Erteilung des Vertrauens, zur vorgängigen und allgemeinen Anerkennung des durch die Räte zu Beschließenden. Die Bedeutung des Aktes kam wohl nur Einzelnen zum Bewußtsein.

Wir suchen die Stimmung dieses Momentes uns zu vergegenwärtigen, sowie ihre geschickte Benützung durch den Rat, der sich nach überstandenem Sturme wieder auf sich selbst zu besinnen vermochte.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 521. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/542&oldid=- (Version vom 1.8.2018)