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Ceremoniensarg; ein faltenreiches Goldtuch war über ihn gelegt, an ihm lehnten die Wappenschilde des Reiches und des Hauses Habsburg. Beim dumpfen Geläute der Papstglocke strömte der Klerus der Stadt ins Münster samt der Menge der Parochianen; der Rat war vollzählig anwesend. Alle trugen Trauerkleider, Bischof Christoph celebrierte die Totenmesse.

Ein Jahr begann, das die stärksten Erregungen brachte. Angekündigt durch unheimliche Vorzeichen — die Erscheinung eines Basilisken im Birsigbette, Erdbeben, Teurung — und begleitet durch die Schrecken eines gewaltigen Hochwassers, einer verheerenden Epidemie.

Vor Allem ist zu sagen, daß Basel in diesem Jahre seinem Verhältnisse zum Reich eine neue Wendung gab; den Anlaß hiezu erhielt es durch die Verhandlungen mit Rottweil.

Von den Belästigungen Basels durch auswärtige Gerichte ist schon die Rede gewesen. Es war ein Zustand, der auch den Bund von 1501 überdauerte, nur daß Basel jetzt solchen Versuchen gegenüber die Hilfe der Eidgenossen haben konnte. Auch war es entschlossen, keine Einmischung zu dulden. Es erließ daher im Jahre 1517 das bestimmte Verbot jeglicher Appellation an das Reichskammergericht, mit der nachträglichen Interpretation, daß der Wunsch der Befreiung von diesem Gericht ein Hauptgrund des Bundes von 1501 gewesen sei. Auch im Widerstande gegen die gelegentlich mit Vorladungen usw. eingreifenden Richter des kaiserlichen Landgerichtes zu Rottweil blieb der Rat fest, und als die Tagsatzung über einen Bund mit der Stadt Rottweil verhandelte, beauftragte der Rat seine Gesandten, die Rechte Basels zu wahren; er verlangte die Ausstellung eines diese Rechte sichernden Beibriefes. Trotz diesem deutlichen Begehren wurde der Bund am 6. April 1519 ohne einen solchen Beibrief abgeschlossen. Die Folge war, daß Basel die Anhängung seines Siegels an die Urkunde verweigerte und seinen Gesandten befahl, sobald es sich um die Beschwörung des Bundes handle, aufzusitzen und nach Hause zu reiten.

Es war eine Verwahrung, die an sich nicht viel besagte. Aber der Rat ging noch weiter.

Da die Rottweiler Richter das einst vielberufene, 1488 in Antwerpen durch Kaiser Friedrich den Baslern erteilte Privileg, zu dessen Schirmern sie bestellt waren, nicht handhabten, sahen auch die Basler sich nicht mehr veranlaßt, dieses Privileg gelten zu lassen. Um so weniger, da sie seiner Gewährungen gar nicht mehr bedurften und auch tatsächlich, kaiserlichen Ladungen und Aufgeboten gegenüber, sich gar nicht mehr als Reichsstädter

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/60&oldid=- (Version vom 1.8.2018)