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Am 16. Januar 1503 hatte Markgraf Philipp seinen letzten Vertrag mit Basel geschlossen, am 9. September desselben Jahres starb er. Für den Oberrhein war er zeitlebens ein fremder Herr gewesen, völlig im wälschen Wesen aufgehend; als Graf von Neuchâtel sowie durch seine Beziehungen zum französischen Hofe und seine Ämter eines Marschalls von Burgund und eines Gouverneurs der Provence ganz anders interessiert als durch seine Herrschaften Röteln Sausenberg Badenweiler und Schopfheim. Daher auch seine Verträge mit Basel ihn kaum berührten und wesentlich das Werk seiner unmittelbar beteiligten Beamten waren.

Der Tod Philipps gab nun Bahn für ein neues Leben der Lande. Zunächst aber für Verwirrung und Streit.

Wir erinnern an den Erbvertrag, den Philipp im Jahre 1490 mit seinem Vetter Markgraf Christoph von Baden-Pforzheim geschlossen hatte; diesem Vertrage zufolge sollten, falls Philipp ohne männliche Erben sterbe, die oberrheinischen Herrschaften an Christoph fallen.

Wie die beiden Markgrafen, diesen Erbvertrag und den möglichen Tod des Einen oder des Andern vor Augen, sich benehmen, wie Interessen des Reiches Österreichs Frankreichs hinein wirken, wie die Amtleute und Untertanen sich regen, ist ein merkwürdiges Schauspiel. Philipp scheint schließlich gewillt zu sein, den Erbvertrag überhaupt zu künden und die Breisgauer Herrschaften in wälsche Hand zu bringen. Natürlich gegen die Meinung dieser Herrschaften selbst.

Wie weit aber solche Verhältnisse führen und wie sehr die Zustände entarten konnten, zeigen die um die Jahreswende 1500/1501 in Basel stattfindenden Konferenzen zwischen dem Rötler Vogt und einigen Basler Ratsherren. Sie galten dem Abschluß eines Schutzbündnisses zwischen Basel und der Rötler Landschaft. Alles geschah in höchstem Geheimnis; Akten sind nicht vorhanden, nur einige kurze Notizen im Ratsbuche. Jedenfalls blieb die Sache dem Markgrafen Philipp verborgen, gegen dessen Absichten ja ein solches Bündnis sich richtete. Um so eher ist anzunehmen, daß Christoph darum wußte. Sowohl der Rötler Rudolf von Blumenegg als in Basel Peter Offenburg waren ihm ergeben, und ein Eintreten Basels gegen die Entfremdung der Herrschaften lag durchaus im Interesse Christophs.

Aber es kam nicht zum Abschlusse des Bundes. Sondern Philipp starb, und nun handelte es sich in Ausführung des Erbvertrages um den Übergang der Lande an den badischen Markgrafen. Diesem gegenüber machten Witwe und Tochter Philipps Rechte geltend, und da die Tochter

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 45. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/66&oldid=- (Version vom 1.8.2018)