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Im Jahre 1504 wurde ein Einwohner von Riehen, der auf Klage des Baslers Hans Kilchman vom dortigen Gericht inhaftiert worden, durch den Rat von Basel aus dem Dorfgefängnisse genommen und zur Aburteilung nach Basel geführt. Die Beschwerde des Bischofs blieb ohne Beachtung, so daß er zur Appellation an höhere Instanz griff. Es war ein Einbruch des Rates in die Hoheit des Herrn von Riehen; er mochte sich sagen, daß er in einer andern Nachbarschaft, in Hüningen, die ausdrückliche Zustimmung des Herrn zu solchem Verfahren besaß.

Ähnliches geschah 1508 in Weidgangsachen. Auch hier blieb dem Bischof nichts Anderes übrig als die Klage, daß seine Riehemer durch Basel „unerfordert und unverhört“ aus dem Weidgange gestoßen worden seien; „denn ir wissen, das got der allmächtig Adam onberufft onverhort us dem weydgang des paradis nit stoßen wollt, sonder in vorberuft: Adam ubi es? dannethin in rechtlich verhört und vollendet.“

Die Stadt war dem Bischof schon zu mächtig geworden, und er fühlte, daß es wie anderwärts so in Riehen mit seinem Herrschen zu Ende ging. Von einem Erwerbe Riehens durch die Stadt wurde daher unter der Hand viel geredet, bis dann beim Pfäffinger Handel diese Abtretung des Dorfes an Basel einen Ausweg aus den Schwierigkeiten des Geschäftes bot. Am 23. Juli 1522 wurde der Vertrag wegen Pfäffingens geschlossen, wobei der Bischof „in Ergötz- lichkeitsweise“ die Herrschaft Riehen um fünftausend Gulden an Basel verkaufte.

In lebendiger Bewegung steht auch hier das Ereignis der Besitzergreifung vor uns. Im Oktober 1522 wurde zu zweien Malen die Huldigung der Bauern von Riehen entgegengenommen: erst schworen die Bürger, dann die Hintersassen. Zu Basel im Schlüssel und im Kopf fanden Bankette statt, und draußen im Dorfe spendeten die Weiber den Ratsdeputierten frische Küchlein; auf die Dorfbrunnen kamen Baselfähnlein; Vogt und Weibel erhielten schwarzweißes Tuch zu ihren Röcken. Die Gemeinde aber führte sich bei ihren neuen Herren nicht nur durch die „erste Bitte“ um Freilassung eines wegen Friedbruches verhafteten Weilers ein, sondern auch durch ein ausführliches Memorial mit Wünschen wegen der Kirchweihe, der Weide, der Steuern, der reparaturbedürftigen Kirchhofmauer, der Nutzung der Wälder usw. Sie waren nun Untertanen Basels, und an den Schmähungen, mit denen ihre Markgräfler Nachbarn deswegen über sie herfielen, konnten sie die Bedeutung dieses Vorganges ermessen.

In diesem Jahre 1522 kam es auch zu einem jener Gutskäufe durch den Rat, die damals öfters vorgenommen wurden, nicht zur Erweiterung

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/75&oldid=- (Version vom 1.8.2018)