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und die von diesen ausgehenden Hemmungen der eigenen Politik konnte diesen Orten eine Sonderverbindung als vorteilhaft erscheinen. Auch abgesehen hievon war rätlich, aus einem Concurrenten einen Mitinteressenten zu machen. Und gerade in dieser Pfäffinger Sache glaubte Basel, seine Position gegenüber dem Bischof durch dieses Mittel zu stärken.

Bis in den Herbst 1520 zogen sich die Diskussionen. Daß zuletzt gar nichts zu Stande kam, war vielleicht das Werk desselben Bern, dessen Angehöriger Diesbach in Basel selbst dieser Stadt entgegenarbeitete.

Alles dies haben wir uns begleitet zu denken durch ein andauerndes Behandeln des tiersteinischen Erbfolgestreites vor der Tagsatzung. Der Basler Rat aber hatte Ansprüche der Witwe Tierstein erworben; er argwöhnte, daß von Ensisheim her und aus den Kreisen des österreichischen Adels ein Anschlag auf das Schloß vorbereitet werde; er war überhaupt des fruchtlosen Geldgebens, des Debattierens und Zuwartens überdrüssig und beschloß zu handeln. Er griff zu, wie es ehedem nicht seine Art gewesen, wie er aber vor kurzem bei Ramstein mit Erfolg getan hatte. Er bot Mannschaft auf, gab dem energischen und schlauen Jacob Meyer zum Hasen das Kommando und ließ die Schar am Samstag 15. September 1520 bei anbrechender Dunkelheit ausrücken. „Durch ein besonder stratagema“ nahmen sie in der Nacht Pfäffingen ein.

So machte sich Basel zum Besitzer des Schlosses. Es legte eine Besatzung hinein; auch zeigte es den Willen, dort zu bleiben, indem es bauliche Reparaturen vornehmen ließ, ausstattete und armierte.

Die Wirkung dieses Handstreiches war, daß der Bischof bei der Tagsatzung Klage erhob und Solothurn seine Ansprüche wieder geltend machte. Aber was nun folgt, ist ein merkwürdiger Verlauf, in seiner Art nur erklärlich durch das Zusammentreffen der das Gemeinwesen von verschiedenen Seiten her in Anspruch nehmenden Interessen und Bewegungen.

Zunächst allerdings vernehmen wir eine noch sehr frei und unbefangen lautende Erklärung. Am 15. Dezember 1520 beschließt der Große Rat, daß Basel Pfäffingen behalten und nie von Händen geben solle und daran setzen die ganze Stadt und was sie habe an Leib und Gut; der Beschluß wird allen Orten durch eine Spezialgesandtschaft mitgeteilt. Diese Kundgebung ruft einer Reihe von Konferenzen; eidgenössische Tagherren versuchen zwischen Bischof und Stadt zu schlichten. Es wird hitzig verhandelt, ein Vorschlag nach dem andern vorgebracht und verworfen. Dem Basler Rate wird dabei deutlich, daß er in dieser Pfäffinger Sache die Eidgenossen gegen sich hat, wenigstens nicht auf sie rechnen kann. Weiterhin muß sich der Rat sagen,

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/89&oldid=- (Version vom 1.8.2018)