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R. A. L. [Anonym]: Was ist ein Söldengut?

u. f. Franken nicht zuwider zu handeln, wenn ich diesen Gegenstand hier zur öffentlichen Sprache bringe, um die Meinungen und Erklärungen sachkundiger Fränkischer Gelehrten hierüber zu hören, und hierdurch sowohl zum Fränkischen Statutar-Recht, als auch überhaupt zum allgemeinen Teutschen Privat-Recht einen kleinen Beytrag zu liefern.


§. 2.

 Ausser dem, was Herr Professor Westphal von Söldenhäusern angeführt hat, finde ich auch noch bey folgenden Schriftstellern derselben Erwähnung:

 a) in Schwesers theatro servitutum oder Schauplatz der Dienstbarkeiten, Tit. XX. §. 3. pag. 946. werden Söldner solche genennt, welche wenig Feld besitzen, und nicht mehr Vieh halten, als sie zu ihrem Unterhalt bedürfen, daher auch ihre Frohndienste nur mit Hand- und Fuß-Arbeit, (im Gegensatz von feldbegüterten Bauern, welche mir Anspann zu frohnen schuldig sind,) entrichten müssen.

 b) Lauterbach im Colleg. theor. pract. ff. Libr. XXXVIII. Tit. I. §. 9. setzt gleichfalls

Empfohlene Zitierweise:
R. A. L. [Anonym]: Was ist ein Söldengut? in: Journal von und für Franken, Band 6. Raw, Nürnberg 1793, Seite 314. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Was_ist_ein_S%C3%B6ldengut.pdf/2&oldid=- (Version vom 1.8.2018)