Seite:Westfaelischer Friede IPM 1649 018.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

etc. Pfaltzgraff Friederich / etc. vnd Pfaltzgraff Leopold Ludwig / etc. sollen gleichfalls / als dieses Orts mit eingeführt / verstanden werden / Allermassen in dem Käyserlichen vnd Schwedischen Instrument befindtlich.

Die Strittigkeit / so zwischen den Bischoffen respectivè Bamberg vnd Würtzburg / vnnd dem Herrn Marggraffen zu Culmbach vnd Onoltzbach / wegen deß Schlosses / Statt / Ampt vnd Closter / Kitzingen in Francken am Mäyn / sich entheltet / solle entweders vermittelst gütlichen Vertrags / oder summarischen Rechtlichen Processes, innerhalb zweyer Jahrsfriste / geendigt werden: bey Straff vnd Verliehrung deß Anspruchs / so dem vffziehenden Theil vffzubürden. Immittelst soll bemeldtem Herrn Marggraffen nichts desto wenigers die Vestung Wiltzburg in den Stand / welcher zur Zeit der Einnahmb beschrieben sich befindet / vermög Vertrags vnd Zusag / gesetzt vnd restituirt werden.

Die Vergleichung / so wegen Herrn Christian Wilhelmen / Marggraffen zu Brandenburg / getroffen / soll allhier Platz haben: Massen solche in dem Käyserlichen-Schwedischen Instrument, am 14. Articul / befindtlich.

Der Aller-Christlichste König / wird vff Zeit vnd Weiß / als vnden benambt / nebenst Abführung der Besatzungen / dem Hertzogen zu Würtenberg / wider einräumen die Stätte vnd Vestungen / Hohentwyhl / Schorndorff / Tübingen / vnd alle andere Plätze / ohne Vorbehalt: welche er im Hertzogthumb Würtenberg mit Volck besetzt hat. Im übrigen der Articul / das Hauß Würtenberg / etc. wie solcher im Käyserlichen vnd Schwedischen Instrument einverleibt / soll auch dieses Orths als eingerückt verstanden seyn.

Die Fürsten auch zu Würtenberg / Mompelgardischer Lini sollen restituirt werden in alle ihrige / im Elsaß gelegene / Landschaften / vnd benahmentlich in beyde Burgundische Lehen / Clerval vnd Passavant. Vnd sollen von beyderseyts in den Stand / Gerechtigkeit vnd Freyheiten / welcher sie / für eingang dieser Kriegen genossen / restituirt werden.

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_018.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)