wechselßweise beobachtet werden. Jedoch daß dieser Zeit besagte praecedentz oder Vorsitz Herr Marggraff Friderichen / so lang er am Leben ist / verbleiben.
Wegen der freyen Herrschafft Hohengeroltzeck ist verglichen / vff dem Fall die Fraw Marggräffin zu Baden ihren Rechtlichen Zuspruch an besagte Baronat, mit beglaubten Vrkunden zu genügen erweisen wird / so soll die Widereinräumung hierüber ergangenem Vrtheil / cum omni causa, omniq; jure, vermög der Documenten alsobalden geschehen. Vnd diese Erörterung aber solle innerhalb zweyen Jahren / von Zeit deß publicirten Friedens fürgehen. Vnd sollen endlich keine Handlungen / Verträge oder Vorbehaltungen / so wol allgemeine / als sonderliche / in gegenwärtigem Friedens-Instrument befindtliche Clausula (welche ins gesampt außtrücklich / vnd vff Ewig / Krafft dieses sollen vngüldig seyn) an einer oder andern Seythen / zu einiger Zeit hinführo / gegen diesen special-Vergleiche angezogen oder gestattet werden.
Diejenige Articul / nemblich Hertzog von Croy / etc. die Sache Nassaw-Siegen / etc. Johann Albrecht Graffe zu Solmß / etc. Item das Hauß Solms / Hohen-Solmß / etc. Die Graffen von Ysenburg / etc. Die Rheingraffen / etc. Die Wittib Herrn Ernsten / Graffen zu Sayn / etc. Das Schloß und Graffschafft Falckenstein / etc. Es soll auch wieder eingesetzt werden das Hauß Waldeck / etc. Joachim Ernst Graff von Ottingen / etc. Item das Hauß Hohenlohe / etc. Friderich Ludwig / etc. Ferdinand Carlen / etc. Das Hauß Erbach / etc. Die Wittib vnd Erben deß Graffen von Brandenstein / etc. Der Baron Paul Kevenhüller / etc. Diese allzumaln sollen dergestalt allhier einverleibt seyn / als ob sie mit gleichmässigen Worten / wie solches in dem Käys. vnd Schwed. Instrument beschehen / eingeführt weren.
Die Contracten, Veränderungen / Verträge / Handschrifften vnd verbrieffte Schulden / so durch Zwang vnd Furcht von Ständen oder Vnderthanen erpreßt (massen sich insonderheits beklagen die Stätte / Speyer / Weissenburg am Rhein / Landaw /
Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_020.jpg&oldid=- (Version vom 6.5.2018)