Seite:Westfaelischer Friede IPM 1649 055.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der Statt Nürnberg respectivè Syndici, Senatores, Consiliarij, vnd Advocaten, gegenwärtiges Friedens Instrument mit eigenen Händen vnd Siegeln bestettigt vnd befestigt. Da dann obbemelter Ständen Deputirte versprochen / dero Herrn Principalen Ratificationes in der Form vnd Zeit / als solche vorher verglichen / außzuantworten: Denen vbrigen anderer Stände Gevollmächtigen anheimb stellende / ob jhnen gefallen möchte / oder nicht / auch jhre Namen zu vnterschreiben / vnd zugleich jhrer Herrn Principalen Ratificationes einzubringen: Jedoch mit diesem bedinge / daß bey Vnterschreibung der besagten Deputirten alle vnd jede vbrige Stände / welche nicht vnterschreiben / vnd Ratification einbringen / ebenso starck vnd fest zu dessen alles / was in diesem Fridens Instrument begriffen / haltung vnd manutenentz verbunden seyn / als ob von jhnen die Vnterschreibung zugleich mit beschehen / vnd die Ratification eingebracht worden.

Vnd solle von deß Heiligen Römischen Reichs Directorio keine Protestation oder Contradiction, gegen die jenige / von obbesagten Deputirten beschehene Subscription angenommen werden / oder gültig seyn. Geschehen sind diese Dinge zu Münster in Westphalen / am 24. Octobris / Anno 1648.

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_055.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)