Seite:Westfaelischer Friede IPM 1649 064.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Wir auch alle Vrsach der Weitläufftigkeit vffgehaben / die Verhandlung vnnd den Schluß der Tractaten / so viel Vns jmmer möglich befordert begehren. Auß diesen Vrsachen / auch andern guten vnd rechtmässigem Vns hierzu bewegendem Nachdencken / vff gutachten der Königin vnd Regentin / Vnser hochgeehrten Frawen und Muttern / Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Groß-Vettern / deß Hertzogen von Orleans, Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern / deß Printzen von Conde, Vnsers angenehmbsten vnd liebsten Vettern deß Cardinals Mazarin, auch anderer grossen vnd ansehnlichen Personen / Vnsers Raths / haben Wir durch gegenwärtiges von Vnser Hand vnderzeichnetes Patent, gesprochen vnd erklärt / Sprechen vnd erklären hiemit / wollen vnd meynen / Daß gedachter Herr Graff von Servien fortfahre / in gedachter gestalt / Vnsers Extraordinari-Abgesandten vnnd Gevollmächtigten allein zu handlen / gantz wie er gethan hätte / oder thun können / gesampter Hand / mit gedachtem Herrn Graffen von Avaus, So wohl in Krafft anfangs gemeldter Vollmacht / vnder dem XX. Septembr. als gegenwärtigen Patents, dessen gedachter Herr Graff von Servien, So lang er zu erwähntem Orth Münster wird allein bleiben / Sich zu bedienen.

Deme allein wir auch / so viel vonnöthen ist vnnd seyn mögt / von newem absonderlichen alle Tractaten vnd Puncten zu handeln / zu versprechen / zu vergleichen vnd zu vnderschreiben / geben haben / vnd hiemit geben / Auch alles was er zu vollziehung deß offt berührten allgemeinen Friedens nöthig erachten wird / zuthun / nicht anderst vnd mit eben dem Ansehen / als Wir selbst thäten vnnd thun könten / wann Wir in Person zur Stell weren / Ob schon auch etwas vorfiele / darüber mehr absonderlicher Befehl / als in gegenwärtigen Patenten nicht ist begriffen / erfordert würde. Versprechen demnach vff Königlichen Glauben und Zusag / auch bey Verpfändung vnd Verhafftung alles Vnsers gegenwärtigen vnd zukünfftigen Vermögens / alles was solcher gestalt von Ihm

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_064.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)