Seite:Westfaelischer Friede IPO 1649 018.jpg

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noch lebende Pfaltzgraffen gelangen / daß dennoch denen eygenthumblichen Erben deß Herrn Churfürsten in Bäyern jhrige Ansprüche / vnd Beneficia, so jhnen von Rechtswegen gebühren / vorbehalten seyen.

EsSpecialia das Chur-Hauß Pfaltz betreffend. sollen auch die Erb- vnnd Stamms-Verträge zwischen dem Hause Pfaltz-Heydelberg / vnd Pfaltz-Newburg / so von vorigen Käysern / betreffende die Succession in der Chur / bekräfftiget / wie auch der gantzen Rudolphischen Lini befügnussen vnd Rechte / so weit sie dieser Satzunge nicht entgegen / in jhren Kräfften verbleiben.

Zu dem / so einige Gülchische Lehen offen stünden / vnnd solches durch ordentlichen Weg Rechtens beweißlich / sollen solche denen Pfältzischen heimbfallen.

Vber dieses / damit Herr Carl Ludwig / etlicher massen / wegen Vnderhalt seiner Herrn Brüder befreyet würde / will die Röm. Käys. Mayt. ordnen / daß denselben jetztgedachten Herrn Brüdern 400000. Reichsthaler / jnnerhalb vier Jahren/ vom anfang deß künfftigen 1649. Jahrs anzurechnen / gereicht / vnd jedes Jahrs 100000. Reichsth. sampt den Interessen fünff vom Hundert / erlegt würden.

DarnachAmnestia. soll das gantze Hauß Pfaltz / sampt allen vnnd jeden / so jhnen in einige Weg zugethan gewesen / oder noch seynd / insonderheit die Diener / welche bey gegenwärtigem Convent, oder sonsten / bedienet gewesen / wie auch alle auß der Pfaltz exulirende / in der allgemeinen / oben beschriebenen Amnestia, vnd tractation, gleich andern / bevorab vnd sonderlich / in puncto Gravaminum, vollkomblich begriffen seyn.

DaObligatio. hingegen soll Herr Carl Ludwig / sampt seinen Herrn Brüdern / der Römis. Käyserl. Mayst. gleich andern Chur- vnd Fürsten deß Römis. Reichs / gehorsamb vnd getrew seyn / vnd inmittelst für sich vnd seine Erben / so wol selbst / als seine Herrn Brüder / so lang von der Wilhelmischen Lini rechtmessige Mannß-Erben übrig seyn werden / vff die Ober-Pfaltz verzeyhen.

Als aber von dessen Frawen Mutter / Wittiben / auch Fräwlein Schwestern / Vnderhalt / vnd Heyrathgifft Verordnunge / meldung geschehen / ist von der Röm. Käys. M. auß sonderbaren gegen dem Hauß Pfaltz tragender affection versprochen / daß gedachter Frawen Wittiben / für Vnderhalt eines vor alles 20000. Reichsthaler / denen Fräwlein Schwestern aber Herrn Carln Ludwig / einer jeden / da sie zur Ehe schreiten / im Nahmen vnd von wegen Röm. Käys. M. 10000. Reichsthaler vergnügt werden sollen. Im vbrigen soll Herr Carl Ludwig jhnen Satisfaction erstatten.

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Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_018.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)