Seite:Westfaelischer Friede IPO 1649 020.jpg

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wider alles das jenige / so bißhero verübet / in den jenigen Stand / darinn sein Herr Vatter Anno 1624. gewesen / restituirt werden.

Die Strittigkeit zwischen Bamberg / Würtzburg vnd BrandenburgStrittigkeit / so sich enthält zwischen dem Herren Bischoffen respectivè Bamberg vnd Würtzburg / vnnd dem Herrn Marggraffen von Brandenburg zu Culmbach vnd Onoltzbach / betreffende die Burgk / Statt / Ampt vnd Kloster / Kitzingen in Francken am Mäyn / soll entweders vermittelst gütlichen Vertrags / oder Rechtlichen summarischen Proces., jnnerhalb zweyer Jahres Fristen außgeführet werden. Bey Straffe der praetension Verlusts: so dem auffziegenden Theil auffzulegen. Inmittelst aber soll dem Herrn Marggraffen die Vestung Wiltzburg in den Standt / darinn sie zur Zeit der Vbergabe gewesen / nach Veranlassung dessen Vergleichs / vnd Zusage / gesetzet werden.

DaßWürtenbergische restitution. Hauß Würtenberg soll verbleiben gerühiglich bey erlangter possession der Herrschafften Weinßperg / Newstatt / vnnd Meckmühle. Soll auch ferners in alle vnd jede weltliche vnnd geistliche Güter vnd Gerechtigkeiten / welche dasselbe ein: vnd andern Orts vor diesem Kriegeswesen in Besitz gehabt / vnd in specie beyder Herrschafften Blawbeuern / Achalm vnd Stauffen / sampt Zugehörungen / vnd vnderm praetext darzu gehörigen eingenommene Güter / jnsonderheit bey der Statt vnd Gebieth Göppingen / vnd Flecken Pflumern / der Vniversitet Tübingen / Christlöblich vermachten Einkünfften [restituirt werden]. Es soll auch widerumb einnehmen die Herrschafften Heydenheimb vnd Oberkirch / die Stätte / Balingen / Tutlingen / Elbingen vnd Rosenfeld / wie auch Schloß vnd Dorff Neidlingen / mit seiner Zugehörung / ingleichem Hohentwyhl / Hohenasperg / Hohenaurach / Hohen-Tübingen / Albeck / Hornberg / Schiltach / mit der Statt Schorndorff. Man soll es auch restituiren in die Collegiat-Stiffter Stutgard / Tübingen / Hernberg / Göppingen / Bachnang / wie auch in die Apteyen / Probsteyen vnd Clöster / Bebenhausen / Maulbrunn / Anhausen / Lorch / Adelberg / Denckendorff / Hirschaw / Blawbeuren / Herprechtingen / Murhard / Alberßbach / Königßbrunn / Herrenalb / S. Georg Reichenbach / Pfullingen vnnd Liechtenstern / oder Marien-Cron / vnd dergleichen / sampt allen entwanten Documenten / Jedoch mit Vorbehalt allen vnnd jeden deß Hauses Oesterreich / vnd Würtenberg / an obgedachten Herrschafften Blawbeuren / Achalm vnd Stauffen / geführten Rechten / Handlungen / Exceptionen vnd Beneficien.

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_020.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)