Seite:Westfaelischer Friede IPO 1649 085.jpg

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vnd ohne Schaden oder Verletzung deren / durch welcher Gebiethe sie geführet werden. Vnd letztlich / solle in alle Wege beobachtet werden / was deß gemeinen Friedens Erhaltung halber die Reichs Constitutiones beschliessen vnd ordnen.

[Art. XVII, 10] Wer in diesem Frieden begriffen. Vnd sollen in gegenwärtigem Friedenschlusse begriffen seyn / von Seitten deß Allerdurchleuchtigsten Käysers / alle dero Mayestät Bundsverwandte vnd Zugethane/ insonderheit der Catholische König / das Hauß Oesterreich / deß Heil. Römischen Reichs Churfürsten / Fürsten / vnd vnter denen auch der Hertzog in Saphoyen/ vnnd die andern Stände / die freye ohnmittelbare ReichsRitterschafft / vnd AnseeStätte/ mit eingeschlossen: der König in Engellandt / wie auch der König vnd Cron Dennemarck / Norwegen / sampt angehörigen Provincien: wie auch das Hertzogthumb Schleßwig / der König in Polen/ der Hertzog in Lothringen / vnd alle Fürsten vnd Republicen durch Italien / die vereinigte Niderlanden / auch Eydgenossische Schweitzer vnd Bündtner / der Fürst in Siebenbürgen.

[Art. XVII, 11] An Seitten der Durchläuchtigsten Königin vnnd Cron Schweden alle dero Bundsverwandte vnnd Angehörige / insonderheit der AllerChristlichste König in Franckreich/ wie auch Chur-Fürsten / vnd Stände / die Freye ReichsRitterschafften / vnnd AnseeStätte mit eingeschlossen: Wie auch der König in Engellandt/ König vnnd Cronen Dennemarck vnnd Norwegen/ sampt angehörigen Provincien/ das Hertzogthumb Schleßwig: der König in Polen/ König vnd Cron Portugall / der Großfürst in der Moscaw / die Herrschafft Venedig / das vereinigte Niderlandt / die Schweitzer / Bündtner / der Fürst in Siebenbürgen.

[Kaiserliche Protokollnotiz betreffend Portugal] Es erklären sich aber die Käyserliche gevolmächtigte Abgesandte / daß sie bey jhrer offtmals beschehener Mündt: vnd Schrifftlicher Protestation vnd Declaration verbleiben / ob zwar in dem am 6. Aug. Styl. N. abgelesenem vnd genehm gehaltenem / auch allgemeiner Einwilligung bey dem Chur-Mäyntzischen deponirten vnd besiegeltem / nun auch von beeden Theilen vnterschriebenem Friedenschluß / von seythen der Durchleuchtigsten Königin in Schweden / der König in Portugal ist eingeschlossen worden / daß jedoch dieselbe keinen andern König in Portugal / als den König in Hispanien / Phillipum diesen Namens den Vierdten / erkennen / auch mit solcher Protestation vnd Declaration diesen Friedens-Instrumentum vnterschreiben wollen.

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_085.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)