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durch die typographische Technik, anderseits aber durch die Bedürfnisse der Leser gesteckten Gränzen. Der Editor von Urkunden muss gewissenhaft und vollständig wiedergeben, was sich ohne Künstelei durch den Druck sicher und leicht erkennbar wiedergeben lässt; doch erstreckt sich dieses ihm auferlegte oberste Gesetz nur auf einen für wissenschaftlich-praktische Zwecke genügenden Text und keineswegs auf die graphischen und sonstigen Eigenthümlichkeiten der Urschrift, von denen der Herausgeber unter gewissen Voraussetzungen allerdings Act nehmen muss, während eine dem Facsimile verwandte Methode des Abdruckes, als etwas halbwüchsiges, verwerflich sein dürfte. Hierüber ist man, im Gegensatze zum Verfahren der englischen Recordcommission, in Deutschland so einig, dass sogar das von Sudendorf eingeschlagene, von Waitz a. a. O. S. 443 besprochene Verfahren völlig zu den Ausnahmen gehört. Man giebt nunmehr, wie sich Waitz ausdrückt, dem Text den äusseren Charakter, den wir gewohnt sind in unsern Drucken zu finden.

Dass dem Editor die grösstmöglichste Treue obliege, darüber ist wol keine Meinungsverschiedenheit vorhanden, dagegen giebt es allerdings noch ziemlich weit auseinandergehende Ansichten über die Beschaffenheit und Ausdehnung dieser Treue. Es werfen sich

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/19&oldid=- (Version vom 1.8.2018)