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stehen dürfte. Giebt der Editor eines Urkundenbuches, durch kurze, wo möglich nach einem wissenschaftlichen Systeme vollzogene Charakteristik der ihm vorliegenden Siegel, dem Sphragistiker die nöthigen Winke vom Vorhandensein der betreffenden Originale, so ist es dann doch wol Sache der Sphragistik, die erhaltenen Notizen zu prüfen und weiter zu verwerthen. Je mehr man eine Aufgabe durch Nebenaufgaben complicirt macht, desto weniger ist Aussicht auf genügende Erfüllung derselben vorhanden. In Berücksichtigung dieses wol kaum zu beanstandenden Satzes, dürften auch diplomatisch-kritische Excurse einem Editor eines Urkundenbuches nimmermehr zur Pflicht gemacht werden können, ja vielmehr wo sie sich zur Ungebühr einstellen sollten, als ein Eingriff in ein zwar nicht völlig fremdes, aber doch im Interesse der Wissenschaft gesondert zu erhaltendes Gebiet zu betrachten sein. Daher hält man auch insgemein die Beigabe von Schriftproben keineswegs für unbedingt nothwendig, ja nicht einmal für besonders zweckmässig, was auch damit zusammenhängen mag, dass wir nunmehr, besonders durch Sickel’s Monumenta graphica, die Photographie als das einzig genügende Mittel zur Beschaffung wirklich instructiver Nachbildungen allgemeiner kennen gelernt haben.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/45&oldid=- (Version vom 1.8.2018)