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der zwar im Amt des Wortes steht, aber doch nur als Hausgeistlicher der Diakonissengemeinde seine kirchliche und rechtliche Existenz besitzt, so darf man sich füglich darauf berufen, das etwas Aehnliches obwaltet bei einem viel größeren Werk, das der Herr seiner Kirche selbst befohlen hat, das ist das Werk der Heidenpredigt, die Mission. Auch hier ist es so gekommen, das nicht die Kirche als solche durch kirchliche Organe das Werk betreibt, sondern eine freie Vereinigung gläubiger Christen. Die aber bei der Aussegnung den Missionaren die Hand auflegen, dürfen das Bewußtsein in sich tragen, das sie so tun namens der Kirche Jesu Christi, der der Herr das Werk übertragen hat. Wenn es auch durch freie Vereinigung ausgeübt wird, ist es und bleibt es ein kirchliches Werk. So darf ich sagen, das mir die Einsegnung der Schwestern niemals innerlich Schwierigkeit gemacht oder Zweifel an der Berechtigung derselben hervorgerufen hätte. Wir haben, nachdem der Herr seine Kirche so führte, Recht und Pflicht, unter Handauflegung die Schwestern in ihren Beruf einzuführen und sie der Genossenschaft, innerhalb derer sie Dienst tun wollen, einzuverleiben. Was wird diese Auflegung der Hände anders bedeuten, als das wir die Schwestern vor allem des Schutzes und Segens des allmächtigen Gottes für ihren Beruf versichern, ihnen die Zusicherung geben, das der Herr Jesus Christus, der bei seiner Kirche sein will alle Tage bis an der Welt Ende, auch mit ihnen sein will in ihrem bescheidenen Beruf und das der heilige Geist, der in der Gemeinde Jesu Christi waltet, sie ausrüsten wird mit seinen Gaben. So verleiht ganz sicher die Einsegnung der Diakonissen ein bleibendes Gut, auf das man sich immer wieder zurückbeziehen darf, dessen man sich immer wieder von neuem getrösten kann, solange man in diesem Beruf steht. Einschränkend muß freilich daran erinnert werden: ein Sakrament ist die Einsegnung der Schwestern nicht. Es werden nicht bestimmte himmlische Gnadengüter durch sichtbare Zeichen bürgschaftsweise mitgeteilt, aber zugesichert wird immerhin ein himmlisches Gnadengut, das der Glaube ergreifen und erfassen kann. Wenn demnach das Herz dem, was bei der Einsegnung geschieht, nicht offensteht, dann wirkt es nicht und wenn nicht immer wieder von neuem das erfaßt und ergriffen wird, was bei der Einsegnung zugesichert ward, so geht ihr Wert verloren. Darum fordert sie besonders, das das Herz offenstehe dem, was in der Einsegnung von oben her durch den Geist Gottes zugewendet werden will. Die Stärkung von oben will am Tage der Einsegnung und alle Tage immer wieder von neuem erbeten werden. Und so wünsche ich angelegentlich, das Ihre Herzen recht offen stehen dem, welchem Sie nun nach dem Willen des Herrn und Seiner freundlichen Führung entgegengehen. Darum ist auch eine Bereitung auf die Einsegnung notwendig. Die Probezeit durch die Sie gegangen sind, sollte eine stete Vorbereitung für das sein, dem Sie entgegengeführt wurden. Auch die besondere Vorbereitung,