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dahin zur Stärkung ihrer Sicherheit, während manch’ zerschlagenes Herz sie, so allgemein gesprochen, nicht fassen kann[1]. Was also soll man bei der Beichte, wenn sie nichts anderes gewährt, als die Predigt? So wird ja eine pure Gewohnheit daraus, von welcher niemand etwas hat, als der Prediger, welcher das Beichtgeld einstreicht, und am Ende wohl leiden muß, daß man den lutherischen Beichtpfennig nicht minder schändlich findet, als die ehemaligen katholischen Ablaßpfennige! Denn wahrlich, eine totere Zeremonie, einen gröberen Mißbrauch, eine jämmerlichere Entleerung des Heiligen, als die gegenwärtige Gestalt der Beichte in unsrer Kirche gegenüber der rechten Gestalt der Privatbeichte meistens ist, giebt es nicht – und mehr hat man in früheren Zeiten das h. Institut der Absolution nicht zu unehrlichem Gewerbe gemißbraucht, als bei uns Lutheranern häufig, ja meistens der Fall ist.

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 Indes wird nicht geläugnet, daß auch die jetzigen allgemeinen Vorbereitungen unter der Hand frommer und erweckter Diener Gottes, wie auch die Predigten gesegnete Wirkung haben können; nur müßten sie nicht für das ausgegeben werden, was


  1. Unterricht der Visitatoren 1523: „Man soll niemand zum h. Sakrament gehen lassen, er sei denn von seinem Pfarrherrn insonderheit verhört, ob er zum h. Sakrament zu gehen geschickt sei. Denn Paulus spricht (1. Cor. 11), daß die schuldig sind an dem Leibe und Blute Christi, die es unwürdiglich nehmen.“ Vgl. Porta’s Pastorale Lutheri p. 659–662.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Einfältiger Beichtunterricht für Christen evangelisch-lutherischen Bekenntnisses. Kommissionsverlag der Buchhandlung der Diakonissenanstalt, Neuendettelsau 1900, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Beichtunterricht_(4._Auflage).pdf/65&oldid=- (Version vom 17.7.2016)