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Entarteter sitzt; so geben dir die kirchlichen Gesetze Erlaubnis, ihn zu verlassen und einen andern zu wählen. Es werden keine Hindernisse in den Weg gelegt, als solche, welche von dem leicht überwunden werden, der nach dem Heile seiner Seele mehr trachtet, als daß ihn weichliche Zärtlichkeit, Menschenfurcht und Scheu, oder was dgl. ist, in Verhältnissen halten sollten, welche nur zum Schaden seiner Seele ungelöst bleiben können[1]. – Wohl mögen viele Seelen sich aus einer fleischlichen Scheu vor ihren Beichtvätern, d. i. aus verkehrter Neigung zu Kreaturen ins Verderben stürzen, da sie mit sehenden Augen blinden Leitern folgen! Würden rechte Christen sich um ernste Beichtväter bekümmern, so würde es der letzteren mehr geben, – – und viele würden aus ihrem Schlafe aufwachen und an die anvertrauten Schafe denken, von welchen nun der Erzhirte klagen muß, daß sie wie Schafe seien, die keine Hirten haben!

32.
Bindeschlüssel.
a. Binden ist Offenbarung göttlichen Gerichts.

 Bisher haben wir hauptsächlich vom Löseschlüssel und der Absolution geredet, nun aber wollen wir auch noch von dem Bindeschlüssel reden, der


  1. s. Amtshandbuch ed. 1833. Verordnung vom 26. Febr. 1830. p. 359.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Einfältiger Beichtunterricht für Christen evangelisch-lutherischen Bekenntnisses. Kommissionsverlag der Buchhandlung der Diakonissenanstalt, Neuendettelsau 1900, Seite 80. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Beichtunterricht_(4._Auflage).pdf/82&oldid=- (Version vom 17.7.2016)