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ihren Pflichten und Rechten, mit der Art und Weise der Absolution nicht vertrauter Beichtväter zur Ursache machte, dem Seelsorger die Exploration, dem Beichtkinde die Wohlthat der Privatbeichte und Absolution zu nehmen. Alle andern Wege der Privatseelsorge erweisen sich als nur ungenügende, oft gar nicht ausführbare Surrogate der Privatbeichte. Hausbesuche und Citationen etc. – es entbehrt alles mit einander der Vortheile des Beichtstuhls. Darüber wäre viel zu sagen!

 Nicht die päpstliche Ohrenbeichte sammt dem, was an ihr hängt, aber die Privatbeichte, die Exploration, die Vermahnung, die Privatabsolution wird gebieterisch gefordert, wenn man recht für die Seelen sorgen soll. Nur durch ihre Zurückführung an die noch leere Stätte gewinnt die Seelsorge Halt und kirchliches Ansehen, – und alle Inconvenienzen, welche in Betracht und Erwägung kommen, laßen sich in demselben Maße, wie bei jeder andern Anstalt dieser Welt, vermeiden, wenn man nur nicht träge, noch ungeduldig ist. – Es wird die Wiedereinführung so schwer nicht sein, als man sichs denkt. Die Beispiele liegen vor, daß es wohl geht. Freilich aber wird man sich vornherein gerne und willig in die Mühen einer neuen Gewöhnung fügen müßen! Je mehr aber die Gewöhnung vorwärts schreitet, desto mehr zeigt sich in dieser Sache der Segen.

 Indes ist die Privatbeichte eine halbe Maßregel, wenn nicht zugleich der Bindeschlüßel dem überlaßen bleibt, der den Löseschlüßel führt. Verweigerung der Absolution und des h. Abendmahles muß in der Hand des einzelnen Pfarrers liegen. Es muß auf festen Bestimmungen ruhen, wem die Absolution und das Sacrament zu verweigern ist und in welcher Weise zu verfahren sei. Die Verweigerung selber aber im einzelnen Fall muß dem Pfarrer zustehen, obschon so, daß er der Kirche für sein Thun verantwortlich bleibt. Ein frommer Pfarrer weiß auch in diesem Stück Strenge und Güte zu vereinen; ein gottloser wird leicht ans Licht kommen. Was hilfts, daß man den Pfarrer auch für ganz ungezweifelte Fälle von dem Superintendenten etc. abhängig macht? Es kommt ja doch dann wieder auf des Pfarrers Bericht und resp. wie zuvor, auf sein Gewißen an. Dazu geht heut zu Tage alles auch