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JEsu zu unterschreiben; oder er findet jene Worte deutlich, so daß er persönlich die Lehre der alten Kirchen theilt, ohne jedoch seiner eigenen Erkenntnis und der der alten Kirchen die Wichtigkeit beizulegen, die ihr von den alten Kirchen, namentlich von der lutherischen, beigelegt wird, und deshalb die Abendmahlsgemeinschaft mit den Andersgesinnten abzubrechen. In beiden Fällen steht er der lutherischen Kirche, besonders wenn er ein und das andere mal, oder gar oftmals ermahnt ist, so gegenüber, daß er kirchlich gemieden werden muß. Im ersteren Falle widerstrebt er ganz und gar dem göttlichen Worte, welches einfacher und deutlicher als in den Sakramentsworten nicht reden kann, und gerade durch sie jede gutwillige Seele unter den Gehorsam des Glaubens gefangen nimmt. Es kann hier nicht an der Erkenntnis, sondern allein am Willen mangeln; der menschliche Wille weigert sich nicht blos gegen die übereinstimmende Auffaßung aller alten Kirchen, sondern gegen die klarsten Worte Gottes selbst. Hier ist eine Ketzerei des Willens, die in ihrem Grunde wie in den Folgen um nichts weniger verwerflich ist, als jede andere. Im zweiten Falle aber, in dem das klar erkannte Wort für andere nicht maßgebend gemacht werden will, und der unmisverständliche Posaunenton des göttlichen Wortes selbst zu einer Privatmeinung gestempelt wird, vermag ich ebenso wenig, als im ersten Falle etwas anderes zu erkennen, als eine Ketzerei des Willens, vor der mir am Ende ein stärkeres Grauen zugeht, als vor der reformierten Ketzerei, die am Ende doch subjective Ehrlichkeit und Redlichkeit zuläßt. Oder soll man die letztere unierte Meinung doch mit Blindheit entschuldigen? Kann man das Wesen des heiligen Abendmahls anerkennen, ohne seine Größe und Herrlichkeit, seine Wirkungen und Segnungen zu erkennen! Kann einer wißen, was er im

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Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/10&oldid=- (Version vom 1.8.2018)