Seite:Wilhelm Löhe - Gutachten in Sachen Abendmahlsgemeinschaft.pdf/15

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

verbietet, in fremdes Amt zu greifen[1]; fremde Parochianen der gleichen Confession dürfen von ihm nur nach bestimmter Regel und Ordnung bedient werden; die parochialen Grenzen beschränken seine Wirksamkeit, und die confessionelle Scheidung, welche doch von weit größerer Bedeutung ist, wird leichten Fußes übersprungen! Wer hat dich denn zum Dienste der Reformierten oder Unierten berufen? Bei den Römischen, deren Sakramentslehre einem Lutheraner am Ende weit mehr Befriedigung gewähren könnte, als die der Reformierten, begreifst du deine Grenzen, und bei den Reformierten und Unierten begreifst du sie nicht? Ja, selbst wenn du dich der übrigen Lehrunterschiede willen von den Römischen geschiedener erachtest und erachten mußt, als von den Reformierten; wenn dir die Uebereinstimmung mit den Reformierten in vielen anderen Lehren Sand in die Augen streut, den gewaltigen Unterschied im Sakramente zu erkennen; solltest du doch die parochialen Grenzen der Reformierten nach deinem lutherischen Standpunkt achten; auch der Reformierte hat ja seine gemeindliche Zugehörigkeit, und muß sie suchen, von Gottes und Rechts wegen suchen, wenn er sie nicht hat, du aber betrachtest ihn als ein herrenloses Schaf, greifst zugleich in fremdes Amt und über die Grenzen der Confession und handelst ohne Bedenken, als hättest du dazu das Recht. Selbst wenn uns reformierte Pfarrer im Geiste ihrer Kirche, zur Durchführung ihres Grundsatzes, daß das Abendmahl nicht kirchentrennend sei, ein für allemal das Recht zugestehen wollten, die reformierten Parochialgrenzen ganz unberücksichtigt zu laßen und ihren Leuten das Sakrament zu reichen, sollten wir es nicht thun, schon um unseres lutherischen


  1. 1. Petr. 4, 15.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/15&oldid=- (Version vom 1.8.2018)