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ist, und daß man bei den Anschauungen der Sache, die sich im Laufe der Zeit gebildet haben, auf eine Aenderung der Verhältnisse gar nicht mehr hoffen kann. Käme hier und da einmal ein vereinzelter Fall vor, könnte man das mit Wahrheit sagen; so könnte man freilich die Protestation entweder fallen laßen, oder nur gegen den einzelnen Fall erheben. So ists nun aber nicht, und wir vermeiden es hauptsächlich nur darum, den in Bayern ohnehin jedermann bekannten Nachweis zu liefern, damit man uns nicht den Vorwurf mache, wir stellten die Schmach unserer lutherischen Landeskirche zur öffentlichen Schau aus. So wie die Sachen stehen, kann man allerdings sagen, die Sakramentsgemeinschaft der lutherischen Landeskirche Bayerns (und so viel wir wißen auch aller andern Landeskirchen, wie es ja auch kaum anders sein kann) könne von den Miswollenden als ein Zeugnis genommen werden, daß unsere Väter, an ihrer Spitze Luther, sehr unrecht gethan hätten, neben der nothwendigen Scheidung von den Römischen noch eine Scheidung, nemlich die von den Reformierten aufzurichten und damit das arme Volk nur desto mehr zu zerreißen und zu zerspalten. Von unserem Verfahren haben unsere Väter offenbare Schmach. Sind wir die Leute nicht, die eine solche Scheidung gemacht hätten, so sollten wir doch, da es bei einigem Ernste ganz leicht wäre, die vorhandene Scheidung wenigstens aufrecht erhalten. Wir thun es nicht, und doch gewis nicht aus Treue! Offenbar leben wir nicht nach lutherischem, sondern nach reformiertem Grundsatz: tausend und aber tausend Beispiele der Sakramentsmengerei beweisen es, daß wir die Lehre vom Sakramente nicht mehr für kirchentrennend erachten, daß wir den Glauben aller Kirchen mit Ausnahme der reformierten, den nemlich an die wesentliche Gegenwart

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Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/18&oldid=- (Version vom 1.8.2018)