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 Im Falle und so weit nun der Rath etwa dennoch ins Leben träte, zöge er auch eine Aenderung des Verhaltens unserer Gegner nach sich, wenigstens könnte es möglich sein. Kämen Beispiele empor, daß unsere Gleichgesinnten mit Protest an mengerischen Altären zum Tisch des HErrn träten, so könnten auch Fälle vorkommen, in welchen Pfarrer und Gemeindeglieder von mengerischen Altären her zu uns kämen und bei uns das Sakrament nehmen wollten. Solche Fälle dürfen vielleicht unbedenklicher erscheinen, als die entgegengesetzten, da unsere Gleichgesinnten an mengerischen Altären das Sakrament nehmen wollten. Dennoch aber müßte solchen Brüdern Zeugnis gegeben, auch vor ihnen der Protest erhoben und versucht werden, sie von ihrem Irrthum zu befreien. Handeln wir in solchen Fällen treulich, so werden uns unsere Gegner neiden und der Fälle nicht viele vorkommen; wenn aber doch, so wird unsererseits weniger Gefahr sein, als im gegentheiligen Falle. So sehr sich beide Fälle vor dem puren Verstande zu decken und einander gleich zu sein scheinen, so ist doch im Leben und in der Praxis der zweite Fall eine ganz andere Sache und macht auch einen ganz anderen Eindruck. Mir sind bisher Fälle genug vorgekommen, daß Reformierte oder Unierte meine Abendmahlsgemeinschaft suchten, denn ihnen verleiht ihre Ueberzeugung Courage; aber solche Fälle kamen mir selten vor, in welchen Leute, die mit Bewußtsein Mengerei treiben, mit mir zu Gottes Tisch gehen wollten. Genau genommen kann ich sagen, es kam mir gar keiner vor. Leute, die ohne Bewußtsein und Erkenntnis, im guten Vertrauen, treue Glieder der lutherischen Kirche zu sein und sein zu wollen, von mengerischen Altären kamen, habe ich allzeit mit Sanftmuth und Langmuth bedient; meine Pflicht des Zeugnisses hat mich auch

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Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/38&oldid=- (Version vom 1.8.2018)