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nie genöthigt, bei der allgemeinen Verwirrung im Lande die Rolle eines Generalinquisitors anzunehmen. Ich habe alle für gleichgesinnt angesehen, von denen ich nicht das Gegentheil wußte, und meine im allgemeinen strenge Stellung in der Sache hat meine Mildigkeit im einzelnen Falle gesegnet, so daß unklare Leute ohne alle Polemik meinerseits, durch ein mildes Verhalten in die Stimmung versetzt wurden, die Wahrheit zu erkennen und ihr ferner nachzuleben. Wer einen Grundsatz in der Praxis durchführen will, darf nicht bis in die Minutien krittlich sein; sonst bringt er die Säule, die er aufrichten will, ehe sie sich recht eingesenkt hat, ins Schwanken, zuweilen zum Fallen.




 Bisher haben wir blos von solchen Fällen geredet, welche sich innerhalb der lutherischen Landeskirche Bayerns ereignen können. Aber unsere Gleichgesinnten kommen ja auch in außerbayerische Lande, wie man von diesen zu uns kommt. Wie nun wir selbst bei Reformierten und Unierten leicht das richtige Verfahren finden konnten, so können umgekehrt unsere gleichgesinnten Brüder, wenn sie zu offenbar Reformierten oder Unierten kommen, auch ganz leicht sehen, daß sie nicht zum Abendmahl gehen können. Wie ist es aber mit den Landeskirchen und mit solchen der Union einverleibten Gemeinden, welche behaupten, der lutherischen Kirche treu zu sein? Sondern wir die Fälle, und fragen zuerst, wie wir die Glieder lutherischer Landeskirchen und unierte Lutheraner zu behandeln haben, wenn sie zu uns kommen. Was die ersteren betrifft, so werden wir ohne Zweifel mit Mildigkeit verfahren. Behandeln wir die Glieder bayerisch lutherischer Gemeinden als gleichgesinnt, wenn wir nichts Gegentheiliges von ihnen und ihren Gemeinden wißen, so werden wir

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Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/39&oldid=- (Version vom 1.8.2018)