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nicht weniger gütig gegen die Glieder anderer Landeskirchen sein. Die Unwißenheit entschuldigt und rechtfertigt uns im letzteren Falle mehr, als im ersten. Was hälfe uns auch die scharfe Inquisition, wenn wir kein treues Zeugnis bekommen können; wollten wir die Gemeinschaft in zu enge Betten führen, so könnten wir auf dem Wege der Consequenz am Ende dahin kommen, gar keine Gemeinschaft zu haben und zu halten. Um Zeugnis ablegen, Protest einlegen zu können, muß man vor allen Dingen nachweisen können, daß Ursache vorhanden ist, Zeugnis ab- und Protest einzulegen. Wir wißen im allgemeinen recht gut, daß es in anderen Landeskirchen um nichts beßer, sondern etwa schlechter steht, als bei uns in Bayern; aber wer wird heutzutage nach dem Urtheil, das man über die zufällig zusammengewürfelten Landeskirchen haben kann, die einzelne Gemeinde beurtheilen? Es ist möglich, daß es in einer Gemeinde gut stehe, und weil es möglich ist, nehme ichs in allen Fällen für wirklich, in welchen ich nichts vom Gegentheile weiß. So lehrt mich die Liebe und das achte Gebot verfahren. Aehnlich verfahre ich mit Lutheranern aus der Union, welche mir versichern, bei ihnen sei alles, wie bei mir. Ich vermuthe vielleicht dennoch das Gegentheil, vielleicht finde ich es sehr wahrscheinlich; ich traue vielleicht dem, der mir die Versicherung gibt, nicht einmal die Erkenntnis zu; da ich aber keine Localkenntnis habe, mir auch dieselbe nicht in der Eile verschaffen kann; da mich meine Vermuthung trügen und es möglicherweise so sein kann, wie mir versichert wird, so laße ich das Zeugnis des Menschen, der meine Gemeinschaft sucht, so lange gelten, bis ichs anders weiß, wofern er nur für die Zukunft und für alle möglichen Fälle confessionelle Treue verspricht und der Abendmahlsmengerei feierlich vor

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Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/40&oldid=- (Version vom 1.8.2018)