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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

daß nemlich auch das neutestamentliche Bundeszeichen den Kindern gegeben werden dürfe. Doch muß auch dieser Schluß seine Stärke erst aus neutestamentlichen Stellen erhalten, da überhaupt ein Schluß vom Vorbild auf’s Urbild immer eine gewagte Sache ist.

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 Weil nun die heilige Schrift über die Kindertaufe nichts ausdrückliches enthält, so haben in älterer und in neuerer Zeit manche, besonders aber in der neueren die Baptisten und Anabaptisten, den Schluß gemacht, daß es nicht der Wille des HErrn sei, die Kinder zu taufen. Beide letztgenannte Sekten stammen aus der reformierten Kirche und verläugnen deshalb die reformierte Art nicht. Die Reformierten waren vom Anfang an geneigt, keine Tradition der Kirche, kaum einen Schluß aus klaren Worten der heil. Schrift gelten zu laßen; sie haben

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/10&oldid=- (Version vom 8.8.2016)