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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

Taufe, am Weihnachtsfeste und bei der Confirmation ein Geschenk zu machen. Ein Pathe kann wohl seinen Täufling beschenken, wenn er will; aber er soll sich kein Gewißen daraus machen laßen, es zu thun, und seine Pathentreue lieber in der rechten Art beweisen. Diese letztere wird dadurch sehr leicht verdunkelt, daß man so sehr auf Pathengeschenke hält.

 Die Pathenpflicht besteht auch nicht darin, daß der Pathe verpflichtet wäre, seinen Täufling zu erziehen, wenn die Eltern sterben; auch damit wird eine unerträgliche Last aufgebunden, welche das Pathenamt nur erschwert.

 Die wahren Pathenpflichten sind folgende:

1) Wie die Mütter Marc. 10 ihre Kinder zu JEsu brachten und ihn baten, dieselben zu segnen; so bringt der Gevatter (Mitvater) mit
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/18&oldid=- (Version vom 8.8.2016)