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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

reich sind, so ist ein Täufling seinem Pathen ohne Zweifel großen Dank schuldig, selbst wenn der Pathe diese Pflichten nicht in ihrem ganzen Umfange erfüllen sollte. Jedenfalls hat er doch den Täufling seinem HErrn zugetragen, den Bund geschloßen, und sich die Fähigkeit erworben, ein Zeugnis von der recht geschehenen Taufe abzulegen. Mag er nun untreu in Gebet und Ermahnung gewesen sein, so sieht ein dankbares Herz doch nicht den Mangel, sondern die Wohlthat an, die es empfangen hat, und übt die heilige Pflicht des Dankes mit Lust und Freude. Insonderheit wird es den Pathendank nicht vergeßen, wenn die Zeit vorhanden ist, den Taufbund persönlich zu erneuen. In unsren Gegenden ist diese Pflicht noch so tief und allgemein erkannt, daß gewiß kein Confirmand erfunden wird,

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/21&oldid=- (Version vom 8.8.2016)