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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

einmüthig und allenthalben geschehe.

§. 5.
Jachtaufe und Anleitung dazu.

 Da die Taufe zum ewigen Leben nöthig ist, weil der HErr gesagt hat, es werde niemand in’s Himmelreich kommen, er sei denn aus Waßer und Geist neu geboren; so muß dafür gesorgt werden, daß jedes Kind, bevor es stirbt, getauft werde. Da es nun aber oftmals mit dem Sterben neugeborner Kinder sehr schnell geht, und der ordentliche Haushalter über Gottes Geheimnisse nicht immer erreicht werden kann; so ist es der Brauch der Kirche, daß im Nothfall auch ein anderer getaufter Christ, der nicht im Amte steht, das Sacrament der Taufe verwaltet. Man nennt das die Jachtaufe oder jähe Taufe. Es tauft im Nothfall wo möglich ein getaufter und

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/32&oldid=- (Version vom 8.8.2016)