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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

confirmierter Christ männlichen Geschlechtes; ist aber kein männliches Gemeindeglied vorhanden, so kann auch eine getauft die christlimierte Christin, also auch die christliche Hebamme, die Taufe vollziehen.

 Damit nun ein jeder Christ für den Nothfall der Jachtaufe gerichtet und bereit sei, sowohl selbst zu handeln, als die Handlung anderer zu beurtheilen, so wird den Confirmanden folgende Unterweisung gegeben:

 Wenn ein Kind jachgetauft werden soll, so muß Waßer vorhanden sein. In welchem Gefäß es sich befinde, das ist für die Giltigkeit der Handlung gleich. Ebenso ist es gleich, ob das Waßer kalt, warm oder lau ist, ob ein Wohlgeruch beigemischt ist oder nicht, ob das Waßer aus dem Jordan, oder irgend wo anders her ist. Jedenfalls aber muß es Waßer

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/33&oldid=- (Version vom 8.8.2016)