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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

die nicht fehlen sollte, mit den Anwesenden zusammen das apostolische Glaubensbekenntnis sprechen, darauf taufen, wie vorhin gesagt, und hernach eine kurze Danksagungscollekte für die Taufe sprechen.

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 Sowie die Jachtaufe geschehen ist, macht man dem Pfarrer unter Angabe der Umstände die nöthige Anzeige. Bleibt das Kind am Leben, so muß von dem Pfarrer die Bestätigung der Jachtaufe vorgenommen werden. Bei der Bestätigung müßen die zugegen sein und Antwort geben, welche tauften und bei der Taufe zusahen, um Rede und Antwort geben zu können. Erst wenn der Pfarrer alles richtig befindet, bestätigt er die Taufe; stellt sich aber irgend ein nöthiger Punkt nicht klar heraus, so greift er frisch zum Waßer und tauft. Ist dem Kind bei der Jachtaufe kein

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/35&oldid=- (Version vom 8.8.2016)