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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

Gottes Wort und Segen triefende Kirchenordnung, die zwar für das ewige Leben nicht nothwendig ist, aber für die Führung der Seelen und Gemeinden doch kaum entbehrt werden kann.

§. 7.
Vom Taufbund, der in der Confirmation erneuert und bestätigt werden soll.

 Bei der Firmung, sowie sie in der lutherischen Kirche im Gebrauch ist, treten gewisse Stücke besonders hervor: 1) der Mittelpunkt der ganzen Handlung, der Taufbund; und zwar a. die Abrenunciation, b. das Credo, c. die Zusage, welche der confirmierenden Kirche gesagt wird; 2) die Bestätigung des Taufbundes, und das kirchliche Segensgebet um den heiligen Geist. – Wir reden hier von dem ersten Punkte, also vom Taufbunde.

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/41&oldid=- (Version vom 8.8.2016)