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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

dafür an und sucht sich durch treue Bereitung zu derselben für den Empfang ihrer Segnungen tüchtig zu machen.

§. 12.
Confirmations-Ordnung.

 Die Confirmation ist Erneuerung und Bestätigung des Taufbundes, daher muß die Mitte ihrer Ordnung auch zweitheilig sein, erstens Erneuerung, zweitens Bestätigung des Taufbundes. Die Erneuerung des Taufbundes geschieht auf dieselbe Weise, wie deßen erste Schließung, nemlich durch die Fragen der Abrenunciation und des Credo, denen sich als siebente Frage die nach dem Beitritt der rechten Kirche anschließt. Da diese Erneuerung des Taufbundes von Seiten der Confirmanden geschieht, von denen aber richtig und unrichtig

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/56&oldid=- (Version vom 8.8.2016)