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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

Weise gesprochen, in voller, bestimmter Form nur bei der Privatbeichte, mit der Retention bei der gewöhnlichen allgemeinen Beichte, ohne Retention, in blos tröstender Form bei dem Confiteor. Wenn aber auch die bestimmteste Form der Absolution gesprochen wird, so kann doch nur das gläubige Beichtkind die Sicherheit haben absolviert zu sein, nicht aber kann es der Beichtvater wißen, wer von Gott wirklich absolviert ist. Der Beichtvater hat nichts zu verantworten als die ihm kund gewordenen Zuchtfälle, das übrige ist Sache der Beichtkinder. Der Beichtvater führt den Schlüßel: kann aber er dafür, wenn kein Schloß da ist, oder das Schloß keine Oeffnung hat, in die er seinen Schlüßel stecken und ihn darin drehen kann?

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Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/61&oldid=- (Version vom 8.8.2016)