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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

Strenge auftreten muß; aber wo sie nur kann, namentlich auch in zweifelhaften Fällen, wird sie die ihr eigenthümliche Form der Mildigkeit und Güte wählen.

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 Nicht der Pfarrer allein hält Zucht, wo es recht ist, sondern die Gemeinde, und zwar ist die Zucht nicht zuerst eine öffentliche, sondern eine private und geheime. Derjenige macht den Anfang in ihr und zu ihr, welcher zuerst eine Sünde inne wird, insonderheit eine Beleidigung. Der Beleidigte soll nicht zürnen, aber auch die Sache nicht gehen laßen, sondern in Liebe den Befehl Christi befolgen, der Mtth. 18. sagt: „Sündigt dein Bruder an dir, so strafe ihn zwischen dir und ihm allein.“ Wenn der Beleidiger sich von seiner Sünde nicht überweisen läßt, so darf man ihn auch dann nicht sich selbst überlaßen, denn unser

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 65. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/67&oldid=- (Version vom 8.8.2016)