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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

Dann beginnt die Zucht nicht mit dem ersten Vermahnungsgrade; oder wenn sie auch damit beginnt, kann sie doch bei diesem Grade nicht stehen bleiben, sondern es muß bis zum dritten vorgeschritten werden; öffentliches Aergernis fordert öffentliches Bekenntnis.

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 Gegenwärtig läßt sich der Befehl des HErrn von der Zucht in den meisten Gemeinden gar nicht ausführen, weil die Gemeinden für das Gute nicht entschieden sind und darum zum Guten nicht helfen können. Es kann daher bei solchen Zuständen nur Unordnung herrschen. Doch soll die erste und zweite Stufe der Vermahnung allerdings geübt werden, und wo eine Hausgemeinde besteht, auch die dritte Stufe. Dabei aber ist der Dienst unparteiischer treuer Seelsorger eine nöthige Sache, weil die ganze Bewegung

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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 68. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/70&oldid=- (Version vom 8.8.2016)