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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

einer Gemeinde gegen die Sünde der Leitung bedarf, und die Betheiligten auf beiden Seiten hin nur allzu oft leidenschaftlich und ungerecht werden.


§. 16.
Stellung der Beichthandlung vor die Confirmation sammt Ordnung und Form der Beichte und Absolution.

 An manchen Orten hält man die Confirmation am Freitag, wohl auch am Sonntag vor den erstmaligen Genuß des heiligen Mahles. Am Samstag darauf folgt die Beichte und am Sonntage das Sakrament. Da aber die drei Handlungen gewissermaßen ein Ganzes mit einander bilden, so ist die angegebene Reihenfolge nicht richtig. Man kann den Taufbund nicht erneuen, bevor man Vergebung

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/71&oldid=- (Version vom 8.8.2016)