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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

für die alten Sünden des Bundesbruchs empfangen hat; daher steht die Beichthandlung der Confirmation voran. Jedermann, auch jedes Kind kann beichten und Absolution empfangen. Eine Einschränkung der Beichte und Absolution kann nur in der Beschaffenheit des Beichtenden liegen; dagegen aber wird die öffentliche und feierliche Erneuerung und Bestätigung des Taufbundes als öffentliche, vor die Gemeinde gehörige Handlung auch bei dem frömmsten Kinde erst dann eintreten können, wenn das Alter vorhanden ist, zu dem die Gemeinde vertrauen kann, daß es die Reife zu öffentlichem, kirchlichem Handeln gebracht haben werde. Vor Gott kann ein Kind zu jeder Zeit, in der es will, seinen Taufbund erneuen, so gut es kann und dazu fähig ist; vor der Gemeinde aber, die Gottes Auge und

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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/72&oldid=- (Version vom 8.8.2016)