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Frömmigkeit einzelner unbescholtener Männer unserer Tage an die Seite gestellt zu werden? Sollte ihr Zeugniß nicht so viel Vertrauen verdienen, wie das Zeugniß etlicher anderer der Vorzeit und Mitwelt? – Jedoch, vernimm, was gesagt wird. Es wird in kurzen Worten deiner Prüfung vorgelegt werden.


1.

 Wir wollen einmal annehmen (aber nicht zugestehen), daß diese Erscheinungen, welche sich für Seelen verstorbener Menschen ausgeben, wirklich abgeschiedene Seelen seien; so unterliegt es keinem Zweifel, daß wir uns mit ihnen in kein Gespräch einlassen dürften. 5. Mos. 18, 11. ist ausdrücklich verboten, daß man „die Todten frage.“ Und Jes. 8, 19–22. steht dasselbe Verbot mit angehängter Strafdrohung: „Wenn sie zu euch sagen: Ihr müsset die Wahrsager und Zeichendeuter fragen, die da schwätzen und disputiren, so sprechet: „Soll nicht ein Volk seinen Gott fragen? oder soll man die Todten für die Lebendigen fragen? Ja, nach dem Gesetz und Zeugniß (soll man fragen).“ Werden sie das nicht sagen, so werden sie die Morgenröthe nicht haben, sondern werden im Lande umhergehen, hart geschlagen und hungrig.“ – Man könnte sagen: „Es ist hier verboten, die Todten zu fragen; aber es ist doch ganz etwas anderes, wenn die Todten ungefragt reden.“ Darauf antworte ich dir Folgendes. Man soll die Todten nicht fragen, d. i.: man soll von ihnen nichts lernen wollen, sondern sich an’s Wort und Zeugniß

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Was ist es mit den Geistererscheinungen?. C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1843, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Was_ist_es_mit_den_Geistererscheinungen.pdf/11&oldid=- (Version vom 17.7.2016)