Seite:Wilhelm Löhes Leben Band 1 (2. Auflage).pdf/139

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einer gegebenen Gelegenheit nicht übel Lust hatte, sie gänzlich zu verbieten. Er war indessen klug genug, „über Nacht seinem Zorn Zaum und Gebiß anzulegen“ und die Krankenbesuche seines Vicars passieren zu lassen; dieser aber hatte in sicherer Erwartung des ihm drohenden Verweises bereits eine schriftliche Rechtfertigung seines Verhaltens verabfaßt, die er schweigend überreichen wollte, im Falle er wirklich den angedrohten Verweis erhalten hätte. Sie findet sich unter seinen hinterlassenen Papieren und mag hier mitgetheilt werden.


Rechtfertigung
wegen meiner Krankenbesuche,
ausgeschrieben
für
den hochwürdigen Herrn,
Herrn Pfarrer Ebert.
1. Ich bin nie zu einem Kranken gegangen, außer auf Begehren.
2. Ich bin nicht als Seelsorger, sondern als Mitchrist bei meinen kranken christlichen Brüdern gewesen.
3. Ich habe immer den Kranken gerathen, zur Stärkung ihres Glaubens sich von ihrem Beichtvater die Absolution sprechen und das heilige Abendmahl reichen zu lassen, habe also das beichtväterliche Ansehen viel mehr unterstützt.
4. Ich bin meines Wissens erst bei zweien von Ihren Beichtkindern und bei einem einzigen Beichtkinde des Herrn Pfarrer Gerlach gewesen und gerade von denen mit Thränen gebeten worden zu kommen. Die Namen thun nichts zur Sache. Die anderen waren Beichtkinder des alten Herrn Doctors, der Nichts dagegen hat, davon abgesehen, daß sein Herr Sohn mein Schwager ist.